Direction

Direction actuelle

Personne Réseau Fonction Mode de signature Depuis à
Gesellschafter+Liquidator signature individuelle 11.06.1997
Gesellschafterin+Liquidatorin signature individuelle 11.06.1997
Données de base
Société en nom collectif
Dernière modification: 15.03.2023
Radiation: 15.03.2023

Siège

St. Gallen (SG)

But

Durchführung von Luna-Park und Chilbi-Attraktionen; Handel mit Waren aller Art. Afficher plus

IDE

CHE-102.960.271

Numéro fédéral

CH-320.2.042.726-8

Registre du Commerce

Canton St-Gall

Extrait du registre du commerce

Voisinage

Entreprises du voisinage

0 entreprise avec le même domicile: , ohne Domizil-sans domicile

Renseignements
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Publications

Publications

1 - 8 sur 8

FOSC15.03.2023
|
Karussell Kuster & Co. in Liquidation

Radiation Karussell Kuster & Co. in Liquidation

Rubrique: Inscriptions au registre du commerce
Sous rubrique: Radiation

Karussell Kuster & Co. in Liquidation, in St. Gallen, CHE-102.960.271, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 127 vom 04.07.2019, Publ. 1004667816). Die Rechtseinheit wird in Anwendung von Art. 934 Abs. 2 aOR von Amtes wegen gelöscht, weil sie keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert der angesetzten Frist geltend gemacht wurde.

FOSC: 52 du 15.03.2023
Registre journalier: 2773 du 10.03.2023
Numéro de publication: HR03-1005701091
Cantons: SG

FOSC17.10.2022
|
Karussell Kuster & Co. in Liquidation

Sommation selon l'ORC 2021 Karussell Kuster & Co. in Liquidation

Rubrique: Avis selon l'ordonnance sur le registre du commerce
Sous rubrique: Sommation selon l'ORC 2021

Organisation concernée
Karussell Kuster & Co. in Liquidation
ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
9008 St. Gallen

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR an "weitere Betroffene"

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 OR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR an "weitere Betroffene"

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 OR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Délai: 30 jour(s)

Fin du délai: 16.11.2022

Point de contact
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

FOSC: 201 du 17.10.2022
Publication multiple: FOSC - 13.10.2022, FOSC - 14.10.2022, FOSC - 17.10.2022
Numéro de publication: BH00-0000008865
Entité de publication: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Cantons: SG
FOSC14.10.2022
|
Karussell Kuster & Co. in Liquidation

Sommation selon l'ORC 2021 Karussell Kuster & Co. in Liquidation

Rubrique: Avis selon l'ordonnance sur le registre du commerce
Sous rubrique: Sommation selon l'ORC 2021

Organisation concernée
Karussell Kuster & Co. in Liquidation
ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
9008 St. Gallen

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR an "weitere Betroffene"

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 OR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR an "weitere Betroffene"

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 OR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Délai: 30 jour(s)

Fin du délai: 16.11.2022

Point de contact
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

FOSC: 200 du 14.10.2022
Publication multiple: FOSC - 13.10.2022, FOSC - 14.10.2022, FOSC - 17.10.2022
Numéro de publication: BH00-0000008811
Entité de publication: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Cantons: SG
FOSC13.10.2022
|
Karussell Kuster & Co. in Liquidation

Sommation selon l'ORC 2021 Karussell Kuster & Co. in Liquidation

Rubrique: Avis selon l'ordonnance sur le registre du commerce
Sous rubrique: Sommation selon l'ORC 2021

Organisation concernée
Karussell Kuster & Co. in Liquidation
ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
9008 St. Gallen

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR an "weitere Betroffene"

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 OR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR an "weitere Betroffene"

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 OR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Délai: 30 jour(s)

Fin du délai: 16.11.2022

Point de contact
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

FOSC: 199 du 13.10.2022
Publication multiple: FOSC - 13.10.2022, FOSC - 14.10.2022, FOSC - 17.10.2022
Numéro de publication: BH00-0000008757
Entité de publication: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Cantons: SG
FOSC23.08.2022
|
Karussell Kuster & Co. in Liquidation

Sommation selon l'ORC 2021 Karussell Kuster & Co. in Liquidation

Rubrique: Avis selon l'ordonnance sur le registre du commerce
Sous rubrique: Sommation selon l'ORC 2021

Organisation concernée
Karussell Kuster & Co. in Liquidation
ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
9008 St. Gallen

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV

Aufgrund der dem Amt für Handelsregister und Notariate vorliegenden Unterlagen ist davon auszugehen, dass die aufgeführte Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 934 Abs. 2 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrecht erhalten bleiben soll. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung eingereicht oder werden keine Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so veranlasst das Amt für Handelsregister und Notariate eine dreimalige Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in dem "weitere Betroffene", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert werden, innert 30 Tagen ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 OR). Wird innert 30 Tagen seit der letzten Publikation der Aufforderung an "weitere Betroffene" kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so löscht das Amt für Handelsregister und Notariate die Rechtseinheit im Handelsregister (Art. 934 Abs. 1 und 2 OR). Wird ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR). Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 940 OR gegen Eintragungspflichtige eine Ordnungsbusse von bis CHF 5'000 aus.

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV

Aufgrund der dem Amt für Handelsregister und Notariate vorliegenden Unterlagen ist davon auszugehen, dass die aufgeführte Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 934 Abs. 2 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrecht erhalten bleiben soll. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung eingereicht oder werden keine Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so veranlasst das Amt für Handelsregister und Notariate eine dreimalige Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in dem "weitere Betroffene", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert werden, innert 30 Tagen ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 OR). Wird innert 30 Tagen seit der letzten Publikation der Aufforderung an "weitere Betroffene" kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so löscht das Amt für Handelsregister und Notariate die Rechtseinheit im Handelsregister (Art. 934 Abs. 1 und 2 OR). Wird ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR). Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 940 OR gegen Eintragungspflichtige eine Ordnungsbusse von bis CHF 5'000 aus.

Délai: 30 jour(s)

Fin du délai: 22.09.2022

Point de contact
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

FOSC: 162 du 23.08.2022
Numéro de publication: BH00-0000008273
Entité de publication: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Cantons: SG
FOSC04.07.2019
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Karussell Kuster & Co. in Liquidation

Mutation Karussell Kuster & Co. in Liquidation

Rubrique: Inscriptions au registre du commerce
Sous rubrique: Mutation
Raison: Personnes inscrites, Nouveau siège, Nouvelle adresse

Karussell Kuster & Co., in St. Gallen, CHE-102.960.271, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 109 vom 11.06.1997, S.4010).

Firma neu:
Karussell Kuster & Co. in Liquidation.

Domizil neu:
[Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst.]. Die Gesellschaft wird in Anwendung von Art. 153a Abs. 3 HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr angesetzte Frist zur Herstellung des rechtmässigen Zustandes in Bezug auf das Rechtsdomizil am Sitz der Gesellschaft unbenutzt abgelaufen ist.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Kuster, Gilbert Roger, von Eschenbach (SG), in Einsiedeln, Gesellschafter, Liquidator, mit Einzelunterschrift [bisher: in St. Gallen, Gesellschafter, mit Einzelunterschrift]; Murmann, Jacqueline, von Saas-Almagell, in Blatten (Lötschen) (Blatten), Gesellschafterin, Liquidatorin, mit Einzelunterschrift [bisher: Kalbermatten, Jacqueline, in Visp, Gesellschafterin, mit Einzelunterschrift].

FOSC: 127 du 04.07.2019
Registre journalier: 6242 du 01.07.2019
Numéro de publication: HR02-1004667816
Cantons: SG

FOSC20.02.2019
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Karussell Kuster & Co.

Sommation selon plusieurs articles de l'ORC Karussell Kuster & Co.

Rubrique: Avis selon l'ordonnance sur le registre du commerce
Sous rubrique: Sommation selon plusieurs articles de l'ORC

Karussell Kuster & Co.
Espenmoosstrasse 18
9008 St. Gallen

Aufforderung gemäss Art. 152 Abs. 3bis HRegV

Wohnort des Gesellschafters Gilbert Roger Kuster und Wohnort sowie Namensänderung der Gesellschafterin Jacqueline Kalbermatten

Bei der aufgeführten Rechtseinheit sind die zur Anmeldung verpflichteten Personen oben aufgeführter Pflicht nicht nachgekommen bzw. entspricht eine Eintragung den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregister innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Anmeldung vorzunehmen oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist. Andernfalls wird die Eintragung vom Amt für Handelsregister und Notariate gemäss Art. 152 HRegV von Amtes wegen vorgenommen. Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus.

Délai: 30 jour(s)
Fin du délai: 22.03.2019

Point de contact
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister Davidstrasse 27 9000 St. Gallen

FOSC: 35 du 20.02.2019
Numéro de publication: BH05-0000000824
Entité de publication: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Cantons: SG
FOSC20.02.2019
|
Karussell Kuster & Co.

Sommation selon plusieurs articles de l'ORC Karussell Kuster & Co.

Rubrique: Avis selon l'ordonnance sur le registre du commerce
Sous rubrique: Sommation selon plusieurs articles de l'ORC

Karussell Kuster & Co.
Espenmoosstrasse 18
9008 St. Gallen

Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV

Die aufgeführte Rechtseinheit verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Amt für Handelsregister und Notariate gemäss Art. 153b HRegV für aufgelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzliche Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtskonform zur Eintragung angemeldet wird, so kann das Amt für Handelsregister und Notariate die Auflösung widerrufen.

Délai: 30 jour(s)
Fin du délai: 22.03.2019

Point de contact
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister Davidstrasse 27 9000 St. Gallen

FOSC: 35 du 20.02.2019
Numéro de publication: BH05-0000000823
Entité de publication: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Cantons: SG
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