Direction

Direction actuelle

Personne Réseau Fonction Mode de signature Depuis à
titulaire signature individuelle 06.12.1996
Données de base
Entreprise individuelle
Dernière modification: 15.06.2021
Radiation: 15.06.2021

Siège

Reute (AR) (AR)

But

Abgabe von Speisen und Getränken zum Genuss im Betrieb (Restaurant und Saal) oder über die Gasse. Afficher plus

IDE

CHE-106.924.966

Numéro fédéral

CH-300.1.013.235-9

Registre du Commerce

Canton Appenzell Rhodes-Extérieures

Extrait du registre du commerce

Voisinage

Entreprises du voisinage

0 entreprise avec le même domicile: , 9414 Schachen bei Reute AR

Renseignements
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Publications

Publications

1 - 4 sur 4

FOSC15.06.2021
|
Gasthaus Taube Preisig

Radiation Gasthaus Taube Preisig

Rubrique: Inscriptions au registre du commerce
Sous rubrique: Radiation

Gasthaus Taube Preisig, in Reute (AR), CHE-106.924.966, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 238 vom 06.12.1996, S.7568).

Löschungsgrund:
Das Einzelunternehmen ist infolge Geschäftsaufgabe erloschen.

FOSC: 113 du 15.06.2021
Registre journalier: 1365 du 10.06.2021
Numéro de publication: HR03-1005217541
Cantons: AR

FOSC04.06.2021
|
Gasthaus Taube Preisig

Sommation selon l'ORC 2021 Gasthaus Taube Preisig

Rubrique: Avis selon l'ordonnance sur le registre du commerce
Sous rubrique: Sommation selon l'ORC 2021

Organisation concernée
Gasthaus Taube Preisig
c/o: Restaurant Taube

9414 Schachen bei Reute AR

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnort des Inhabers). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Änderung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung, Änderung oder Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnort des Inhabers). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Änderung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung, Änderung oder Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Délai: 30 jour(s)

Fin du délai: 05.07.2021

Point de contact
Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden
Regierungsgebäude
Obstmarkt 3
9102 Herisau

FOSC: 106 du 04.06.2021
Publication multiple: FOSC - 02.06.2021, FOSC - 03.06.2021, FOSC - 04.06.2021
Numéro de publication: BH00-0000002165
Entité de publication: Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Cantons: AR
FOSC03.06.2021
|
Gasthaus Taube Preisig

Sommation selon l'ORC 2021 Gasthaus Taube Preisig

Rubrique: Avis selon l'ordonnance sur le registre du commerce
Sous rubrique: Sommation selon l'ORC 2021

Organisation concernée
Gasthaus Taube Preisig
c/o: Restaurant Taube

9414 Schachen bei Reute AR

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnort des Inhabers). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Änderung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung, Änderung oder Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
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Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
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Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnort des Inhabers). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Änderung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung, Änderung oder Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Délai: 30 jour(s)

Fin du délai: 05.07.2021

Point de contact
Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden
Regierungsgebäude
Obstmarkt 3
9102 Herisau

FOSC: 105 du 03.06.2021
Publication multiple: FOSC - 02.06.2021, FOSC - 03.06.2021, FOSC - 04.06.2021
Numéro de publication: BH00-0000002129
Entité de publication: Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Cantons: AR
FOSC02.06.2021
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Gasthaus Taube Preisig

Sommation selon l'ORC 2021 Gasthaus Taube Preisig

Rubrique: Avis selon l'ordonnance sur le registre du commerce
Sous rubrique: Sommation selon l'ORC 2021

Organisation concernée
Gasthaus Taube Preisig
c/o: Restaurant Taube

9414 Schachen bei Reute AR

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnort des Inhabers). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Änderung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung, Änderung oder Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnort des Inhabers). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Änderung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung, Änderung oder Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Délai: 30 jour(s)

Fin du délai: 05.07.2021

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Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden
Regierungsgebäude
Obstmarkt 3
9102 Herisau

FOSC: 104 du 02.06.2021
Publication multiple: FOSC - 02.06.2021, FOSC - 03.06.2021, FOSC - 04.06.2021
Numéro de publication: BH00-0000002092
Entité de publication: Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Cantons: AR
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