Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Inhaber Einzelunterschrift 12.07.2022
Stammdaten
Einzelunternehmen
07.07.2022
Letzte Änderung: 20.02.2023
Löschung: 20.02.2023

Sitz

Herisau (AR)

Zweck

Das Einzelunternehmen vertreibt diverse Folienprodukte für Fahrzeuge und sonstige Gegenstände. Zudem bietet das Einzelunternehmen an die Folierung vorzunehmen. Mehr anzeigen

UID

CHE-147.647.468

CH-Nummer

CH-300.1.020.669-8

Handelsregisteramt

Kanton Appenzell Ausserrhoden

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

2 Firmen mit gleichem Domizil: Wolfenswil 3808, 9112 Schachen b. Herisau

Auskünfte
Lixt Betreibungsauszug

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Publikationen

Publikationen

1 - 5 von 5

SHAB20.02.2023
|
Werbetechnik-Solution Rudi

Löschung Werbetechnik-Solution Rudi

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

Werbetechnik-Solution Rudi, in Herisau, CHE-147.647.468, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 133 vom 12.07.2022, Publ. 1005518759).

Löschungsgrund:
Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

SHAB: 35 vom 20.02.2023
Tagesregister: 271 vom 15.02.2023
Meldungsnummer: HR03-1005682571
Kantone: AR

SHAB10.11.2022
|
Werbetechnik-Solution Rudi

Aufforderung nach HregV 2021 Werbetechnik-Solution Rudi

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Werbetechnik-Solution Rudi
Wolfenswil 3808
9112 Schachen b. Herisau

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne gültiges Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnort Inhaber). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Änderung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Änderung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne gültiges Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnort Inhaber). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Änderung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Änderung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 12.12.2022

Anmeldestelle
Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden
Regierungsgebäude
Obstmarkt 3
9102 Herisau

SHAB: 219 vom 10.11.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 08.11.2022, SHAB - 09.11.2022, SHAB - 10.11.2022
Meldungsnummer: BH00-0000009216
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Kantone: AR
SHAB09.11.2022
|
Werbetechnik-Solution Rudi

Aufforderung nach HregV 2021 Werbetechnik-Solution Rudi

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Werbetechnik-Solution Rudi
Wolfenswil 3808
9112 Schachen b. Herisau

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne gültiges Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnort Inhaber). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Änderung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Änderung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne gültiges Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnort Inhaber). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Änderung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Änderung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 12.12.2022

Anmeldestelle
Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden
Regierungsgebäude
Obstmarkt 3
9102 Herisau

SHAB: 218 vom 09.11.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 08.11.2022, SHAB - 09.11.2022, SHAB - 10.11.2022
Meldungsnummer: BH00-0000009187
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Kantone: AR
SHAB08.11.2022
|
Werbetechnik-Solution Rudi

Aufforderung nach HregV 2021 Werbetechnik-Solution Rudi

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Werbetechnik-Solution Rudi
Wolfenswil 3808
9112 Schachen b. Herisau

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne gültiges Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnort Inhaber). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Änderung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Änderung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne gültiges Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnort Inhaber). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Änderung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Änderung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 12.12.2022

Anmeldestelle
Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden
Regierungsgebäude
Obstmarkt 3
9102 Herisau

SHAB: 217 vom 08.11.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 08.11.2022, SHAB - 09.11.2022, SHAB - 10.11.2022
Meldungsnummer: BH00-0000009147
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Kantone: AR
SHAB12.07.2022
|
Werbetechnik-Solution Rudi

Neueintragung Werbetechnik-Solution Rudi

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Neueintragung

Werbetechnik-Solution Rudi, in Herisau, CHE-147.647.468, Wolfenswil 3808, 9112 Schachen b. Herisau, Einzelunternehmen (Neueintragung).

Zweck:
Das Einzelunternehmen vertreibt diverse Folienprodukte für Fahrzeuge und sonstige Gegenstände. Zudem bietet das Einzelunternehmen an die Folierung vorzunehmen.

Eingetragene Personen:
Rudi, Sergej, deutscher Staatsangehöriger, in St. Gallen, Inhaber, mit Einzelunterschrift.

SHAB: 133 vom 12.07.2022
Tagesregister: 1292 vom 07.07.2022
Meldungsnummer: HR01-1005518759
Kantone: AR

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