Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Inhaber Einzelunterschrift 06.09.1993
Stammdaten
Einzelunternehmen
Letzte Änderung: 29.03.2019

Sitz

Oberwil im Simmental (BE)

Zweck

Transporte, Landesprodukte, Holzhandlung, Spezereien Mehr anzeigen

UID

CHE-100.941.788

CH-Nummer

CH-092.1.003.369-3

Handelsregisteramt

Kanton Bern

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

0 Firma mit gleichem Domizil: Hüpbach , 3765 Oberwil im Simmental

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Publikationen

Publikationen

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SHAB29.03.2019
|
Urs Renato Brunner

Gerichtlicher Entscheid Urs Renato Brunner gegen VIP-Security s.r.o

Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB
Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid

Klagende Partei
Urs Renato Brunner
Heimatort: von Zürich und Uster
Staatsbürger: Schweiz
Geburtsdatum: 15.05.1967
Birmensdorferstrasse 593
8055 Zürich
Kläger und Berufungskläger

Beklagte Partei
VIP-Security s.r.o
Kopcianska 14
SK-85101 Bratislava
Beklagte und Berufungsbeklagte

betreffend arbeitsrechtliche Forderung

wird verfügt:
1.    Der Beklagten wird eine Frist von 30 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung angesetzt, um die Berufung schriftlich im Doppel zu beantworten.
Diese gesetzliche Frist kann nicht erstreckt werden. Unterbleibt die Beantwortung, wird das Verfahren ohne die Berufungsantwort weitergeführt.
In der Berufungsantwort kann Anschlussberufung erhoben werden, wobei gleichzeitig die Anträge zu stellen und zu begründen sind. Fehlen Anträge oder Begründung, wird auf die Anschlussberufung nicht eingetreten. Die Anschlussberufung fällt dahin, wenn die Rechtsmittelinstanz nicht auf die Berufung eintritt, die Berufung als offensichtlich unbegründet abgewiesen wird oder die Berufung vor Beginn der Urteilsberatung zurückgezogen wird.
2.    Schriftliche Mitteilung an die Parteien, an die Beklagte durch Publikation im Amtsblatt des Kantons Zürich und mit dem Hinweis, dass die Berufungsschrift auf der Kanzlei der I. Zivilkammer des Obergerichts aufliegt.

Der Gerichtsschreiber:
lic. iur. F. Rieke

Der Entscheid und die Berufungsschrift können bei der unterzeichnenden Stelle bezogen werden.



Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichts am Arbeitsgericht Zürich, 1. Abteilung, vom 1. November 2018 (AH170233-L)



Geschäftsnummer: LA190013

Entscheiddatum: 21.03.2019

Gerichtliche Entscheidinstanz
Obergericht Zürich, I. Zivilkammer

Frist: 30 Tag(e)

Anmeldestelle
Obergericht des Kantons Zürich - I. Zivilkammer
Hirschengraben 15
8001 Zürich

SHAB: 62 vom 29.03.2019
Meldungsnummer: UV02-0000000214
Meldestelle: Obergericht des Kantons Zürich - I. Zivilkammer
Kantone: ZH
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