Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Gesellschafter und Geschäftsführer Einzelunterschrift 23.03.2017
Stammdaten
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
20.03.2017
CHF 20’000
Letzte Änderung: 19.09.2022
Löschung: 19.09.2022

Sitz

Rheineck (SG)

Zweck

Handel und Vertrieb von Waren aller Art, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen aller Art sowie Erbringung aller in diesem Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Mehr anzeigen

UID

CHE-201.376.986

CH-Nummer

CH-320.4.081.818-1

Handelsregisteramt

Kanton St. Gallen

Handelsregisterauszug

Auskünfte
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Publikationen

Publikationen

1 - 8 von 8

SHAB19.09.2022
|
SHK Handel & Events GmbH

Löschung SHK Handel & Events GmbH

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

SHK Handel & Events GmbH, in Rheineck, CHE-201.376.986, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 58 vom 23.03.2017, S.0, Publ. 3421931). Die Rechtseinheit wird in Anwendung von Art. 934 Abs. 2 OR von Amtes wegen gelöscht, weil sie keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert der angesetzten Frist geltend gemacht wurde.

SHAB: 181 vom 19.09.2022
Tagesregister: 8922 vom 14.09.2022
Meldungsnummer: HR03-1005564279
Kantone: SG

SHAB20.06.2022
|
SHK Handel & Events GmbH

Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV SHK Handel & Events GmbH

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV

SHK Handel & Events GmbH
Thalerstrasse 19
9424 Rheineck

Ausgangslage

1. Nach Feststellungen des Amtes für Handelsregister und Notariate Kanton St.Gallen hat folgende Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit sowie keine verwertbaren Aktiven mehr:

  • SHK Handel & Events GmbH (CHE-201.376.986), in Rheineck

2. Mit Aufforderung durch Einschreibebrief vom 17.12.2021 sowie SHAB Publikation vom 08.02.2022 wurde die erwähnte Rechtseinheit aufgefordert, innert 30 Tagen die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrecht erhalten bleiben soll.

3. Innert der angesetzten Frist wurde weder eine Mitteilung eingereicht bzw. weder Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht noch die Auflösung bzw. die Löschung der Rechtseinheit angemeldet.

4. Das Amt für Handelsregister und Notariate veranlasste daher eine dreimalige Publikation im SHAB mit Daten vom 04.04.2022, 05.04.2022 sowie 06.04.2022, Meldungsnummern BH00-0000006593, BH00-0000006679 und BH00-0000006754, in der weitere Betroffene innert 30 Tagen aufgefordert wurden, ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags schriftlich mitzuteilen.

5. Nachdem innert der angesetzten Frist weitere Betroffene kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht haben, wird die Rechtseinheit im Handelsregister gelöscht.



Verfügung
1. SHK Handel & Events GmbH, in Rheineck wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen:
SHK Handel & Events GmbH, in Rheineck, CHE-201.376.986, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 58 vom 23.03.2017, S.0, Publ. 3421931). Die Rechtseinheit wird in Anwendung von Art. 934 Abs. 2 OR von Amtes wegen gelöscht, weil sie keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert der angesetzten Frist geltend gemacht wurde.
3. Die Gebühren von CHF 413.00 werden der Rechtseinheit auferlegt.
4. Der Betrag von CHF 413.00 ist einstweilen uneinbringlich.

Verfügende Stelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Davidstrasse 27
9000 St. Gallen

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Kantonsgericht des Kantons St.Gallen, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, Beschwerde erhoben werden (Art. 942 OR). Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag, die Darstellung des Sachverhalts und die Begründung zu enthalten. Die Beschwerdeschrift ist zu unterzeichnen. Der angefochtene Entscheid sowie die angerufenen Beweismittel sind beizulegen. Soweit das nicht möglich ist, sind sie zu bezeichnen (Art. 64 i.V.m. Art. 48 und 50 VRP des Kantons St.Gallen (sGS 951.1)).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 20.07.2022

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

SHAB: 117 vom 20.06.2022
Meldungsnummer: BH07-0000003154
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB06.04.2022
|
SHK Handel & Events GmbH

Aufforderung nach HregV 2021 SHK Handel & Events GmbH

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
SHK Handel & Events GmbH
Thalerstrasse 19
9424 Rheineck

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR an "weitere Betroffene"

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 OR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR an "weitere Betroffene"

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 OR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 06.05.2022

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

SHAB: 68 vom 06.04.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 04.04.2022, SHAB - 05.04.2022, SHAB - 06.04.2022
Meldungsnummer: BH00-0000006754
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB05.04.2022
|
SHK Handel & Events GmbH

Aufforderung nach HregV 2021 SHK Handel & Events GmbH

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
SHK Handel & Events GmbH
Thalerstrasse 19
9424 Rheineck

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR an "weitere Betroffene"

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 OR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR an "weitere Betroffene"

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 OR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 06.05.2022

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

SHAB: 67 vom 05.04.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 04.04.2022, SHAB - 05.04.2022, SHAB - 06.04.2022
Meldungsnummer: BH00-0000006679
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB04.04.2022
|
SHK Handel & Events GmbH

Aufforderung nach HregV 2021 SHK Handel & Events GmbH

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
SHK Handel & Events GmbH
Thalerstrasse 19
9424 Rheineck

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR an "weitere Betroffene"

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 OR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR an "weitere Betroffene"

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 OR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 06.05.2022

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

SHAB: 66 vom 04.04.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 04.04.2022, SHAB - 05.04.2022, SHAB - 06.04.2022
Meldungsnummer: BH00-0000006593
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB08.02.2022
|
SHK Handel & Events GmbH

Aufforderung nach HregV 2021 SHK Handel & Events GmbH

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
SHK Handel & Events GmbH
Thalerstrasse 19
9424 Rheineck

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV
Aufgrund der dem Amt für Handelsregister und Notariate vorliegenden Unterlagen ist davon auszugehen, dass die aufgeführte Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 934 Abs. 2 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrecht erhalten bleiben soll. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung eingereicht oder werden keine Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so veranlasst das Amt für Handelsregister und Notariate eine dreimalige Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in dem "weitere Betroffene", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert werden, innert 30 Tagen ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 OR). Wird innert 30 Tagen seit der letzten Publikation der Aufforderung an "weitere Betroffene" kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so löscht das Amt für Handelsregister und Notariate die Rechtseinheit im Handelsregister (Art. 934 Abs. 1 und 2 OR). Wird ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR). Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 940 OR gegen Eintragungspflichtige eine Ordnungsbusse von bis CHF 5'000 aus.

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV
Aufgrund der dem Amt für Handelsregister und Notariate vorliegenden Unterlagen ist davon auszugehen, dass die aufgeführte Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 934 Abs. 2 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrecht erhalten bleiben soll. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung eingereicht oder werden keine Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so veranlasst das Amt für Handelsregister und Notariate eine dreimalige Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in dem "weitere Betroffene", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert werden, innert 30 Tagen ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 OR). Wird innert 30 Tagen seit der letzten Publikation der Aufforderung an "weitere Betroffene" kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so löscht das Amt für Handelsregister und Notariate die Rechtseinheit im Handelsregister (Art. 934 Abs. 1 und 2 OR). Wird ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR). Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 940 OR gegen Eintragungspflichtige eine Ordnungsbusse von bis CHF 5'000 aus.

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 10.03.2022

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

SHAB: 27 vom 08.02.2022
Meldungsnummer: BH00-0000005830
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB04.03.2020
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SHK Handel & Events GmbH

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV SHK Handel & Events GmbH

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

SHK Handel & Events GmbH
Thalerstrasse 19
9424 Rheineck

Die aufgeführte Rechtseinheit verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Amt für Handelsregister und Notariate gemäss Art. 153b HRegV für aufgelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzliche Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtskonform zur Eintragung angemeldet wird, so kann das Amt für Handelsregister und Notariate die Auflösung widerrufen.

Frist: 30 Tag(e)
Ablauf der Frist: 03.04.2020

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen

SHAB: 44 vom 04.03.2020
Meldungsnummer: BH05-0000002563
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB23.03.2017
|
SHK Handel & Events GmbH

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

SHK Handel & Events GmbH, in Rheineck, CHE-201.376.986, Thalerstrasse 19, 9424 Rheineck, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung).

Statutendatum:
16.03.2017.

Zweck:
Handel und Vertrieb von Waren aller Art, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen aller Art sowie Erbringung aller in diesem Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

Stammkapital:
CHF 20'000.00.

Publikationsorgan:
SHAB. Mitteilungen der Geschäftsführung an die Gesellschafter erfolgen per Brief, E-Mail oder Telefax an die im Anteilbuch verzeichneten Adressen. Gemäss Erklärung der Geschäftsführung vom 16.03.2017 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision.

Eingetragene Personen:
Kiesler, Johann, österreichischer Staatsangehöriger, in Rheineck, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 100 Stammanteilen zu je CHF 200.00.

Tagesregister-Nr. 2705 vom 20.03.2017 / CHE-201.376.986 / 03421931

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