Firma | Aktionen |
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Person | Netzwerk | Funktion | Unterschrift | Seit | Bis |
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5 Firmen anzeigen | Präsident des Vorstandes | Einzelunterschrift | 07.07.1975 | ||
2 Firmen anzeigen | Mitglied des Vorstandes+Aktuar | Kollektivunterschrift zu zweien | 07.07.1975 | ||
1 Firma anzeigen | Mitglied des Vorstandes+Kassier | Kollektivunterschrift zu zweien | 07.07.1975 |
Sitz |
Zürich (ZH) |
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Zweck |
Zusammenschluss von schweizerischen Fernlehrinstituten, die an der För-derung des Fernunterrichts in der Schweiz interessiert sind, Förderung des Ansehens des Fernunterrichts durch die stetige Verbesserung und den Ausbau der Lehrmethoden und des Lehrmaterials; usw.
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UID |
CHE-110.374.572 |
CH-Nummer |
CH-020.6.900.429-0 |
Handelsregisteramt |
Kanton Zürich |
Handelsregisterauszug |
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31 Firmen mit gleichem Domizil: Jungholzstrasse 43, 8050 Zürich
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Mutation Schweizerischer Verband für Fernunterricht in Liquidation
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Aufhebung des Konkurses
Schweizerischer Verband für Fernunterricht in Liquidation, in Zürich, CHE-110.374.572, Verein (SHAB Nr. 191 vom 03.10.2022, Publ. 1005573505). Mit Urteil vom 14.11.2022 hat das Konkursgericht des Bezirksgerichts Zürich mit Wirkung ab dem 14.11.2022 über den bereits aufgelösten Verein den Konkurs eröffnet. Das Konkursverfahren ist mit Urteil desselben Gerichts vom 14.11.2022 mangels Aktiven eingestellt worden.
SHAB: 230 vom 25.11.2022
Tagesregister: 46198 vom 22.11.2022
Meldungsnummer: HR02-1005612628
Kantone: ZH
Mutation Schweizerischer Verband für Fernunterricht in Liquidation
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Liquidation, Firma neu
Schweizerischer Verband für Fernunterricht, in Zürich, CHE-110.374.572, Verein (SHAB Nr. 155 vom 07.07.1975, S.1867).
Name neu:
Schweizerischer Verband für Fernunterricht in Liquidation. Mit Urteil vom 06.09.2022 hat das Bezirksgericht Zürich den Verein aufgelöst und seine Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 69c ZGB i.V.m. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR angeordnet.
SHAB: 191 vom 03.10.2022
Tagesregister: 38746 vom 28.09.2022
Meldungsnummer: HR02-1005573505
Kantone: ZH
Der Antragsgegner wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
Gegen das Urteil kann beim Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, Berufung erklärt werden. In der Berufungsschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen.
Die Berufungsfrist beträgt 10 Tage ab Publikation; die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
Der Antragsgegner kann den Entscheid bei der Kanzlei des Bezirksgerichts Zürich - Einzelgericht s.V. beziehen.
1. Das Doppel der Eingabe des Handelsregisteramts des Kantons Zürich vom 3. August 2022 (act. 1) bleibt zuhanden des Antragsgegners bei den Akten.
2. Dem Antragsgegner wird eine Frist von 20 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung angesetzt, um den rechtmässigen Zustand herzustellen.
Bei Säumnis oder unbehelflichen Einwendungen würde durch Urteil des Gerichts die Auflösung des Antragsgegners und seine Liquidation nach den Konkursregeln angeordnet (Art. 69c Abs. 2 ZGB in Verbindung mit Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR).
Alle Fristen dieses Verfahrens laufen auch in den Gerichtsferien.
(....)
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