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Gesellschafter und Geschäftsführer Einzelunterschrift 23.07.2009

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Stammdaten
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
17.07.2009
CHF 20’000
Letzte Änderung: 01.03.2022

Sitz

Wädenswil (ZH)

Zweck

Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb von Kinos, Videotheken und Geschäften jeglicher Art, die mit der Freizeitbranche direkt oder indirekt in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, Niederlassungen im In- und Ausland errichten sowie Immobilien vermitteln, erwerben, verwalten und verkaufen. Mehr anzeigen

UID

CHE-114.970.230

CH-Nummer

CH-020.4.040.561-8

Handelsregisteramt

Kanton Zürich

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

2 Firmen mit gleichem Domizil: Schlossbergstrasse 7, 8820 Wädenswil

Auskünfte
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Publikationen

Publikationen

1 - 7 von 7

SHAB01.03.2022
|
Schloss Cinéma GmbH

Mutation Schloss Cinéma GmbH

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Diverse Änderungen

Schloss Cinéma GmbH, in Wädenswil, CHE-114.970.230, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 22 vom 01.02.2012, S.0, Publ. 6529606). Das amtliche Verfahren zur Löschung der Rechtseinheit gemäss Art. 934 OR i.V.m. Art. 153 HRegV ist gemäss rechtskräftiger Verfügung vom 14. Juni 2021 abgeschlossen. Die Rechtseinheit kann mangels Zustimmung der Eidgenössischen und kantonalen Steuerverwaltungen noch nicht gelöscht werden.

SHAB: 42 vom 01.03.2022
Tagesregister: 8630 vom 24.02.2022
Meldungsnummer: HR02-1005416597
Kantone: ZH

SHAB12.05.2021
|
Schloss Cinéma GmbH

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Schloss Cinéma GmbH

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Schloss Cinéma GmbH
Schlossbergstrasse 7
8820 Wädenswil

Die oben aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr.
Hiermit werden weitere Betroffene gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, innert 30 Tagen ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend zu machen. Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Die weiteren Betroffenen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann.
Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Sobald diese Verfügung rechtskräftig geworden ist, holt es die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 11.06.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 91 vom 12.05.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 10.05.2021, SHAB - 11.05.2021, SHAB - 12.05.2021
Meldungsnummer: BH05-0000005665
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB11.05.2021
|
Schloss Cinéma GmbH

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Schloss Cinéma GmbH

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Schloss Cinéma GmbH
Schlossbergstrasse 7
8820 Wädenswil

Die oben aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr.
Hiermit werden weitere Betroffene gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, innert 30 Tagen ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend zu machen. Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Die weiteren Betroffenen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann.
Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Sobald diese Verfügung rechtskräftig geworden ist, holt es die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 11.06.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 90 vom 11.05.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 10.05.2021, SHAB - 11.05.2021, SHAB - 12.05.2021
Meldungsnummer: BH05-0000005641
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB10.05.2021
|
Schloss Cinéma GmbH

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Schloss Cinéma GmbH

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Schloss Cinéma GmbH
Schlossbergstrasse 7
8820 Wädenswil

Die oben aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr.
Hiermit werden weitere Betroffene gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, innert 30 Tagen ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend zu machen. Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Die weiteren Betroffenen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann.
Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Sobald diese Verfügung rechtskräftig geworden ist, holt es die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 11.06.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 89 vom 10.05.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 10.05.2021, SHAB - 11.05.2021, SHAB - 12.05.2021
Meldungsnummer: BH05-0000005604
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB29.03.2021
|
Schloss Cinéma GmbH

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Schloss Cinéma GmbH

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Schloss Cinéma GmbH
Schlossbergstrasse 7
8820 Wädenswil

Die oben aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr.
Weist eine Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat sie keine verwertbaren Aktiven mehr, so fordert das Handelsregisteramt die Rechtseinheit auf, innert angesetzter Frist ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 Satz 1 OR).
Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags mitzuteilen. Bleibt diese Aufforderung ergebnislos, so fordert das Handelsregisteramt weitere Betroffene durch dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt auf, ein solches Interesse mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR).
Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, holt es die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 28.04.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 61 vom 29.03.2021
Meldungsnummer: BH05-0000005113
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB01.02.2012
|
Schloss Cinéma GmbH

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen

Schloss Cinéma GmbH, in Wädenswil, CH-020.4.040.561-8, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 140 vom 23.07.2009, S. 30, Publ. 5155540).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Peñas, Brigitte Anna, von Dintikon, in Büttikon, Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift, mit 10 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Heubacher, Sascha Mike, von Dintikon, in Entlebuch, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00 [bisher: Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung mit Einzelunterschrift und mit 10 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00].

Tagebuch Nr. 3974 vom 27.01.2012
(06529606/CH02040405618)

SHAB23.07.2009
|
Schloss Cinéma GmbH

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

Schloss Cinéma GmbH, in Wädenswil, CH-020.4.040.561-8, Schlossbergstrasse 7, 8820 Wädenswil, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung).

Statutendatum:
09.07.2009.

Zweck:
Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb von Kinos, Videotheken und Geschäften jeglicher Art, die mit der Freizeitbranche direkt oder indirekt in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, Niederlassungen im In- und Ausland errichten sowie Immobilien vermitteln, erwerben, verwalten und verkaufen.

Stammkapital:
CHF 20'000.00.

Publikationsorgan:
SHAB. Mitteilungen der Gesellschaft sind den im Anteilbuch eingetragenen Gesellschaftern schriftlich, mit Telefax oder mit elektronischer Post zuzustellen. Gemäss Erklärung der Gründer vom 09.07.2009 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision.

Eingetragene Personen:
Heubacher, Sascha Mike, von Dintikon, in Entlebuch, Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift, mit 10 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00; Peñas, Brigitte Anna, von Dintikon, in Büttikon, Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift, mit 10 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00.

Tagebuch Nr. 27836 vom 17.07.2009
(05155540/CH02040405618)

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