Firma | Aktionen |
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Person | Netzwerk | Funktion | Unterschrift | Seit | Bis |
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2 Firmen anzeigen | Gesellschafterin und Geschäftsführerin | Einzelunterschrift | 03.08.2018 |
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Sitz |
Wallisellen (ZH) |
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Zweck |
Die Gesellschaft bezweckt das Angebot von Dienstleistungen in den Bereichen Hauswartung, Reinigung, mitunter auch Abfluss- und Rohrreinigungen, Unterhalt und Haushaltshilfe. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
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UID |
CHE-272.234.207 |
CH-Nummer |
CH-020.4.064.091-6 |
Handelsregisteramt |
Kanton Zürich |
Handelsregisterauszug |
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1 Firma mit gleichem Domizil: Im Langacker 14, 8304 Wallisellen
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Mutation R + S Hausrein GmbH in Liquidation
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Aufhebung des Konkurses
R + S Hausrein GmbH in Liquidation, in Wallisellen, CHE-272.234.207, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 162 vom 23.08.2022, Publ. 1005545465). Mit Urteil vom 12.10.2022 hat der Konkursrichter des Bezirksgerichts Bülach mit Wirkung ab dem 12.10.2022 über die bereits aufgelöste Gesellschaft den Konkurs eröffnet. Das Konkursverfahren ist mit Urteil desselben Richters vom 12.10.2022 mangels Aktiven eingestellt worden.
SHAB: 203 vom 19.10.2022
Tagesregister: 41099 vom 14.10.2022
Meldungsnummer: HR02-1005586182
Kantone: ZH
Mutation R + S Hausrein GmbH in Liquidation
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Liquidation, Firma neu
R + S Hausrein GmbH, in Wallisellen, CHE-272.234.207, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 148 vom 03.08.2018, Publ. 4395463).
Firma neu:
R + S Hausrein GmbH in Liquidation. Mit Urteil vom 28.06.2022 hat das Bezirksgericht Bülach die Gesellschaft aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 819 i.V.m. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR angeordnet.
SHAB: 162 vom 23.08.2022
Tagesregister: 33199 vom 18.08.2022
Meldungsnummer: HR02-1005545465
Kantone: ZH
Weitere Ang. zum Entscheid:
1. Das Doppel der Eingabe des Handelsregisteramts des Kantons Zürich vom 21. April 2022 (act. 1) wird der Gesellschaft zugestellt.
2. Der Gesellschaft wird eine Frist von 30 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung angesetzt, um den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen.
Bei Säumnis oder unbehelflichen Einwendungen wird durch Urteil des Gerichts die Auflösung der Gesellschaft und ihre Liquidation nach den Konkursregeln angeordnet (Art. 819 OR i.V.m. Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR).
Die gesetzlichen Fristenstillstände gemäss Art. 145 Abs. 1 ZPO gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
3. Der rechtmässige Zustand kann in Bezug auf die vorstehende Erwägung Ziff. 2 wiederhergestellt werden, indem die Gesellschaft eine Vertretung mit Wohnsitz in der Schweiz ernennt und beim Handelsregisteramt anmeldet (Art. 814 Abs. 3 Satz 1 OR).
Es sind hierzu dem Handelsregisteramt folgende Unterlagen einzureichen:
– Anmeldung, original unterzeichnet durch eine oder mehrere für die betroffene Rechtseinheit zeichnungsberechtigten Personen gemäss ihrer Zeichnungsberechtigung (Art. 17 Abs. 1 HRegV);
– die amtlich beglaubigte Unterschrift der neuen Zeichnungsberechtigten (Art. 21 HRegV);
– Kopie des gültigen Passes, der gültigen Identitätskarte oder des gültigen schweizerischen Ausländerausweises der neu einzutragenden Personen (Art. 24a Abs. 1 HRegV);
– das Protokoll des zuständigen Organs über die Erteilung der erforderlichen Zeichnungsberechtigungen. Das Protokoll oder der Auszug davon muss vom Vorsitzenden und vom Protokollführer, unter Bezeichnung derselben, original unterzeichnet sein (Art. 23 Abs. 2 HRegV).
4. Der rechtmässige Zustand kann in Bezug auf die vorstehende Erwägung Ziff. 3 wiederhergestellt werden durch:
– die Bestätigung, dass das eingetragene Domizil noch gültig ist, durch ein oder mehrere für die betroffene Rechtseinheit zeichnungsberechtigte/s Mitglied/er des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans gemäss ihrer Zeichnungsberechtigung; die Bestätigung des Vermieters, dass der bestehende Mietvertrag am eingetragenen Domizil immer noch gültig ist bzw. ein Nachweis über die Eigentümerschaft (vgl. Art. 117 Abs. 4 HRegV),
oder
– die Anmeldung des neuen Domizils, original unterzeichnet durch eine oder mehrere für die betroffene Rechtseinheit zeichnungsberechtigten Personen gemäss ihrer Zeichnungsberechtigung (Art. 17 Abs. 1 HRegV), und die Erklärung der Anmeldenden, dass die Gesellschaft am angegebenen Domizil erreicht werden kann oder, falls es sich um eine c/o-Adresse handelt, die original unterzeichnete Domizilhalteerklärung. Ist die neue Adresse in einer anderen politischen Gemeinde, so müssen auch die öffentliche Urkunde über den Statutenänderungsbeschluss und ein Exemplar der dann neuen Statuten eingereicht werden (Art. 776 Ziff. 1 OR i.V.m. Art. 22 Abs. 3 f. HRegV).
5. An die Gesellschaft ergehen folgende Hinweise:
– Eine allfällige Behebung des Mangels während dieses Verfahrens ist in Zusammenarbeit mit dem Handelsregisteramt vorzunehmen. Das Gericht behandelt nur das vorliegende Verfahren.
– Bei Behebung der Mängel während des Laufs der Frist gemäss Ziff. 2 dieser Verfügung wird das Gericht durch das Handelsregisteramt informiert. Das vorliegende Verfahren ist daraufhin wegen Gegenstandslosigkeit durch Verfügung des Gerichts zu beenden.
– Erfolgt die Behebung der Mängel nach Fällung des Urteils durch das Gericht, kann es nicht von sich aus auf das Urteil zurückkommen. Der Gesellschaft steht es aber offen, beim Gericht ein Wiederherstellungsgesuch nach Art. 148 ZPO zu stellen.
– Eingaben an das Gericht haben schriftlich zu erfolgen.
6. [Mitteilungen]
Die Verfügung samt Beilagen kann beim Bezirksgericht Bülach bezogen werden.
Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen
R + S Hausrein GmbH, in Wallisellen, CHE-272.234.207, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 51 vom 14.03.2018, Publ. 4110545).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Ryser, Mike Roger, von Balerna, in Wallisellen, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 200 Stammanteilen zu je CHF 100.00.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Lopes Santa Rita, Arlinda da Conceição, portugiesische Staatsangehörige, in Zürich, Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift, mit 200 Stammanteilen zu je CHF 100.00.
Tagesregister-Nr. 27590 vom 30.07.2018 / CHE-272.234.207 / 04395463
Grund: Handelsregister (Neueintragungen)
R + S Hausrein GmbH, in Wallisellen, CHE-272.234.207, Im Langacker 14, 8304 Wallisellen, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung).
Statutendatum:
07.03.2018.
Zweck:
Die Gesellschaft bezweckt das Angebot von Dienstleistungen in den Bereichen Hauswartung, Reinigung, mitunter auch Abfluss- und Rohrreinigungen, Unterhalt und Haushaltshilfe. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Stammkapital:
CHF 20'000.00.
Publikationsorgan:
SHAB. Die Mitteilungen der Geschäftsführung an die Gesellschafter erfolgen per Brief, E-Mail oder Telefax. Gemäss Erklärung vom 07.03.2018 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet.
Eingetragene Personen:
Ryser, Mike Roger, von Balerna, in Wallisellen, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 200 Stammanteilen zu je CHF 100.00.
Tagesregister-Nr. 9512 vom 09.03.2018 / CHE-272.234.207 / 04110545
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