Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Mitglied Kollektivunterschrift zu zweien 22.05.1989
Mitglied Kollektivunterschrift zu zweien 22.05.1989
Präsident Kollektivunterschrift zu zweien 22.05.1989
Stammdaten
Stiftung
Letzte Änderung: 28.11.2005
Löschung: 28.11.2005

Sitz

Muri bei Bern (BE)

Zweck

Gewährung von Unterstützungen und Beiträgen an die Arbeitnehmer der Stifterfirma oder ihr finanziell oder wirtschaftlich eng verbundener Unternehmungen, ihre überlebenden Ehegatten, sowie an Personen, für deren Unterhalt die Arbeitnehmer aufgekommen sind, im Falle von Tod, Krankheit, Unfall oder Invalidität. Mehr anzeigen

UID

CHE-111.971.210

CH-Nummer

CH-035.7.016.416-1

Handelsregisteramt

Kanton Bern

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

3 Firmen mit gleichem Domizil: Eigerweg 22, 3073 Gümligen

Auskünfte
Lixt Betreibungsauszug

Betreibungsauszug

Prüfen Sie vor Vertragsabschluss den Betreibungsauszug Ihrer Interessenten.

Lixt Bonitätsauskunft

Bonitätsauskunft

Prüfen Sie die Zahlungsfähigkeit Ihrer Interessenten und Kunden.

Lixt Handelsregisterauszug

Handelsregisterauszug

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Publikationen

Publikationen

1 - 4 von 4

SHAB28.11.2005
|
Personalfürsorgestiftung der Firma Gebr. Merz AG, Bauunternehmung, Gümligen

Grund: Handelsregister (Löschungen)

Personalfürsorgestiftung der Firma Gebr. Merz AG, Bauunternehmung, Gümligen, in Muri bei Bern, CH-035.7.016.416-1, Gewährung von Unterstützungen und Beiträgen an die Arbeitnehmer der Stifterfirma usw., Stiftung (SHAB Nr. 96 vom 22. 05. 1989, S. 2089). Die Aktiven und das Fremdkapital gehen infolge Fusion auf die Vorsorgestiftung der Merz Baulösungen AG, in Muri bei Bern (CH-035.7.001.705-2), über. Die Stiftung wird im Handelsregister gelöscht.

Tagebuch Nr. 5618 vom 22.11.2005
(03123166/CH03570164161)

SHAB19.07.2005
|
Personalfürsorgestiftung der Firma Gebr. Merz AG

Grund: Schuldenrufe
- Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion Art. 96 FusG (übertragende und übernehmende Vorsorgeeinrichtung)

Dritte Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz der übertragenden Vorsorgeeinrichtung:
    Personalfürsorgestiftung der Firma Gebr. Merz AG, Muri bei Bern
  2. Firma (Name) und Sitz der übernehmenden Vorsorgeeinrichtung:
    Vorsorgestiftung der Merz Baulösungen AG, Muri bei Bern
  3. Fusionsvertrag vom: 24.06.2005
  4. Anmeldefrist für Forderungen: 19.09.2005
  5. Anmeldestelle für Forderungen: Amt für Sozialversicherung und Stiftungsaufsicht, Forelstrasse 1, 3072 Ostermundigen
  6. Hinweis: Die Gläubiger der (unter Ziff. 1 aufgeführten) übertragenden Vorsorgeeinrichtung können ihre Forderungen gemäss Art.96 FusG anmelden und Sicherstellung verlangen.
  7. Bemerkung: Fusionsbilanz (Art. 89 FusG), Fusionsvertrag (Art. 90 FusG), Fusionsbericht (Art. 91 FusG) sowie die Berichte und Bestätigungen der Kontrollstellen und der anerkannten Experten für berufliche Vorsorge (Art. 92 FusG) liegen vor. Die Versicherten der fusionierenden Vorsorgeeinrichtungen sind informiert.
    Die Aktiven und Passiven der übertragenden Vorsorgeeinrichtung werden nach Eintritt der Rechtskraft der durch die Aufsichtsbehörde zu erlassenden Genehmigungsverfügung und mit dem entsprechenden Handelsregistereintrag durch Universalsukzession auf die übernehmende Vorsorgeeinrichtung übergehen (Art. 95 Abs. 3 und 4, Art. 22 Abs. 1 FusG).

    Übermittler: Amt für Sozialversicherung und Stiftungsaufsicht
    3072 Ostermundigen
(02939102)
SHAB18.07.2005
|
Personalfürsorgestiftung der Firma Gebr. Merz AG

Grund: Schuldenrufe
- Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion Art. 96 FusG (übertragende und übernehmende Vorsorgeeinrichtung)

Zweite Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz der übertragenden Vorsorgeeinrichtung:
    Personalfürsorgestiftung der Firma Gebr. Merz AG, Muri bei Bern
  2. Firma (Name) und Sitz der übernehmenden Vorsorgeeinrichtung:
    Vorsorgestiftung der Merz Baulösungen AG, Muri bei Bern
  3. Fusionsvertrag vom: 24.06.2005
  4. Anmeldefrist für Forderungen: 19.09.2005
  5. Anmeldestelle für Forderungen: Amt für Sozialversicherung und Stiftungsaufsicht, Forelstrasse 1, 3072 Ostermundigen
  6. Hinweis: Die Gläubiger der (unter Ziff. 1 aufgeführten) übertragenden Vorsorgeeinrichtung können ihre Forderungen gemäss Art.96 FusG anmelden und Sicherstellung verlangen.
  7. Bemerkung: Fusionsbilanz (Art. 89 FusG), Fusionsvertrag (Art. 90 FusG), Fusionsbericht (Art. 91 FusG) sowie die Berichte und Bestätigungen der Kontrollstellen und der anerkannten Experten für berufliche Vorsorge (Art. 92 FusG) liegen vor. Die Versicherten der fusionierenden Vorsorgeeinrichtungen sind informiert.
    Die Aktiven und Passiven der übertragenden Vorsorgeeinrichtung werden nach Eintritt der Rechtskraft der durch die Aufsichtsbehörde zu erlassenden Genehmigungsverfügung und mit dem entsprechenden Handelsregistereintrag durch Universalsukzession auf die übernehmende Vorsorgeeinrichtung übergehen (Art. 95 Abs. 3 und 4, Art. 22 Abs. 1 FusG).

    Übermittler: Amt für Sozialversicherung und Stiftungsaufsicht
    3072 Ostermundigen
(02936066)
SHAB15.07.2005
|
Personalfürsorgestiftung der Firma Gebr. Merz AG

Grund: Schuldenrufe
- Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion Art. 96 FusG (übertragende und übernehmende Vorsorgeeinrichtung)

Erste Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz der übertragenden Vorsorgeeinrichtung:
    Personalfürsorgestiftung der Firma Gebr. Merz AG, Muri bei Bern
  2. Firma (Name) und Sitz der übernehmenden Vorsorgeeinrichtung:
    Vorsorgestiftung der Merz Baulösungen AG, Muri bei Bern
  3. Fusionsvertrag vom: 24.06.2005
  4. Anmeldefrist für Forderungen: 19.09.2005
  5. Anmeldestelle für Forderungen: Amt für Sozialversicherung und Stiftungsaufsicht, Forelstrasse 1, 3072 Ostermundigen
  6. Hinweis: Die Gläubiger der (unter Ziff. 1 aufgeführten) übertragenden Vorsorgeeinrichtung können ihre Forderungen gemäss Art.96 FusG anmelden und Sicherstellung verlangen.
  7. Bemerkung: Fusionsbilanz (Art. 89 FusG), Fusionsvertrag (Art. 90 FusG), Fusionsbericht (Art. 91 FusG) sowie die Berichte und Bestätigungen der Kontrollstellen und der anerkannten Experten für berufliche Vorsorge (Art. 92 FusG) liegen vor. Die Versicherten der fusionierenden Vorsorgeeinrichtungen sind informiert.
    Die Aktiven und Passiven der übertragenden Vorsorgeeinrichtung werden nach Eintritt der Rechtskraft der durch die Aufsichtsbehörde zu erlassenden Genehmigungsverfügung und mit dem entsprechenden Handelsregistereintrag durch Universalsukzession auf die übernehmende Vorsorgeeinrichtung übergehen (Art. 95 Abs. 3 und 4, Art. 22 Abs. 1 FusG).

    Übermittler: Amt für Sozialversicherung und Stiftungsaufsicht
    3072 Ostermundigen
(02933892)
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