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Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
-
Stammdaten
Stiftung
Letzte Änderung: 06.10.1999
Löschung: 06.10.1999

Sitz

Langnau im Emmental (BE)

Zweck

UID

CH-Nummer

CH-053.7.007.192-9

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Kanton Bern

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SHAB03.12.2018
|
Pensionskasse der Weltbild Verlag GmbH

Bekanntmachung einer Teilliquidation Pensionskasse der Weltbild Verlag GmbH

Rubrik: Finanzmarkt
Unterrubrik: Bekanntmachung einer Teilliquidation

Pensionskasse der Weltbild Verlag GmbH
Industriestrasse 78
4609 Olten
Schweiz

Grund der Teilliquidation: Verminderung der Belegschaft
Stichtag der Teillliquidation: 31.12.2017

Die Vorsorgekommission der Weltbild Verlag GmbH hat am 19. November 2018, Anschlussvertrag-Nr. 90317, den infolge Restrukturierung erforderlichen Teilliquidationsentscheid gefällt. Die Gründe für die Teilliquidation liegen darin, dass bei den zwei Ereignissen "Personalabbau aufgrund Schlies-sungen von Filialen" und "Ausgliederung von Fachbereichen ins Ausland" insgesamt mehr als 5% der Versicherten aus dem Vorsorgewerk der Firma Weltbild Verlag GmbH ausgetreten und mehr als 5% des Sparkapitals abgeflossen sind. Beide Ereignisse werden im Rahmen eines einzigen Teilliquidationsverfahrens behandelt.


Verfahren
Die zuständige Vorsorgekommission beschliesst, dass:
-    der Stichtag für die Teilliquidation auf den Bilanzstichtag, 31.12.2017 festgelegt wird;
-    die Austritte infolge der Restrukturierung ausschliesslich individuell erfolgten. Aus diesem Grund besteht kein anteilmässiger Anspruch auf technische Rückstellungen und Wert-schwankungsreserven gemäss Art. 8.4 des Teilliquidationsreglements.

Verteilplan, Begünstigtenkreis
-    Anspruchsberechtigt sind sämtliche Personen, welche im Zeitraum vom 31.12.2017 bis 31.08.2018 unfreiwillig ausgetreten sind;

-    die individuelle Aufteilung der freien Mittel auf die einzelnen Versicherten erfolgt proportional zu deren Sparkapital per Stichtag der Teilliquidation resp. per Austrittsdatum per 31.12.2017. Innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Stichtag geleistete Freizügigkeitseinzahlungen, Einlagen und Rückzahlungen sowie Vorbezüge und Auszahlungen infolge Ehescheidung werden dabei nicht berücksichtigt.

Auf Wunsch kann am Sitz der GEMINI Sammelstiftung Einsicht in die massgebenden Unterlagen genommen werden. Der Stiftungsrat gewährt allen Versicherten eine Frist von 30 Tagen um gegen obige Feststellungen Einsprache zu erheben. Die Einsprachen sind schriftlich mit Begründung und Antrag an die GEMINI Sammelstiftung, c/o Avadis Vorsorge AG, Zollstrasse 42, 8005 Zürich, zu richten.


Vital G. Stutz, Stiftungsratspräsident
Stefan Sadler, Geschäftsführer

Zürich, 26.11.2018



Frist: 30 Tag(e)
Ablauf der Frist: 02.01.2019

Anmeldestelle
GEMINI Sammelstiftung
Bahnhofstrasse 28
6430 Schwyz

SHAB: 234 vom 03.12.2018
Meldungsnummer: FM09-0000000013
Meldestelle: GEMINI Sammelstiftung
Kantone: SZ
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