Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Inhaber Einzelunterschrift 30.09.1994
Stammdaten
Einzelunternehmen
Letzte Änderung: 25.03.2022
Löschung: 25.03.2022

Sitz

Luzern (LU)

Zweck

Ausführung von Plattenleger- und Gipserarbeiten. Mehr anzeigen

UID

CHE-106.361.276

CH-Nummer

CH-100.1.016.590-8

Handelsregisteramt

Kanton Luzern

Handelsregisterauszug

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0 Firma mit gleichem Domizil: Thorenbergmatte 2, 6014 Luzern

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Publikationen

Publikationen

1 - 5 von 5

SHAB25.03.2022
|
Nassa

Löschung Nassa

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

Nassa, in Luzern, CHE-106.361.276, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 85 vom 04.05.2010, S.11, Publ. 5615782). Das Einzelunternehmen wird infolge Todes des Inhabers im Sinne von Art. 152 HRegV von Amtes wegen gelöscht.

SHAB: 60 vom 25.03.2022
Tagesregister: 2620 vom 22.03.2022
Meldungsnummer: HR03-1005435491
Kantone: LU

SHAB16.02.2022
|
Nassa

Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV Nassa

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV

Nassa
Thorenbergmatte 2
6014 Luzern

Ausgangslage

Nach Feststellungen des Handelsregisters des Kantons Luzern ist das Einzelunternehmen Nassa, in Luzern, infolge Todes des Inhabers erloschen.

Mit Publikation vom 08.12.2021 sind die zur An­mel­dung verpflichteten Erben des ver­storbenen Inhabers auf­ge­fordert worden, innert 30 Tagen die Löschung dieses Einzel­unternehmens anzumelden. Auf die mass­gebenden Vorschriften und die Rechts­folgen der Ver­letzung dieser Pflicht wurde hingewiesen. Nach Ablauf der Frist von 30 Tagen wurde dem Handelsregister die Löschung dieses Einzelunternehmens nicht angemeldet.



Verfügung
1. Das Einzelunternehmen wird infolge Todes des Inhabers im Sinne von Art. 152 HRegV von Amtes wegen gelöscht.
2. Eine Ordnungsbusse gemäss Art. 943 OR entfällt.

Verfügende Stelle
Handelsregister des Kantons Luzern
Bundesplatz 14
6002 Luzern

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Zustellung Beschwerde beim Kantons­gericht, 1. Abteilung, Hirschengraben 16, Postfach 3569, 6002 Luzern, eingereicht werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind zu bezeichnen und so­weit möglich beizufügen.

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 18.03.2022

Anmeldestelle
Handelsregister des Kantons Luzern,
Bundesplatz 14,
6002 Luzern

SHAB: 33 vom 16.02.2022
Meldungsnummer: BH07-0000002859
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Luzern
Kantone: LU
SHAB08.12.2021
|
Nassa

Aufforderung nach HregV 2021 Nassa

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Nassa
Thorenbergmatte 2
6014 Luzern

Nach unseren Feststellungen ist das oben aufgeführte Einzelunternehmen Nassa infolge Todes des Inhabers / der Inhaberin erloschen.
Ist der Inhaber / die Inhaberin eines Einzelunternehmens verstorben, so muss eine Erbin oder ein Erbe die Löschung des Einzelunternehmens im Handelsregister anmelden (Art. 938 OR und Art. 39 Abs. 2 HRegV). Die Erben des verstorbenen Inhabers bzw. der verstorbenen Inhaberin werden daher aufgefordert, uns innert 30 Tagen eine Anmeldung zur Löschung (inkl. beglaubigter Unterschrift der Erbin oder des Erben) sowie eine Erbenbescheinigung im Original einzureichen.
Sollten wir nach Ablauf der gesetzten Frist die Anmeldung zur Löschung nicht erhalten haben, werden wir in Anwendung von Art. 153 HRegV von Amtes wegen die Löschung des Einzel-unternehmens verfügen, gegen die das kantonale Rechtsmittel ergriffen werden kann (Art. 942 OR). Gegen säumige Anmeldungspflichtige spricht das Handelsregister gegebenenfalls Ordnungsbussen aus (Art. 940 OR).

Nach unseren Feststellungen ist das oben aufgeführte Einzelunternehmen Nassa infolge Todes des Inhabers / der Inhaberin erloschen.
Ist der Inhaber / die Inhaberin eines Einzelunternehmens verstorben, so muss eine Erbin oder ein Erbe die Löschung des Einzelunternehmens im Handelsregister anmelden (Art. 938 OR und Art. 39 Abs. 2 HRegV). Die Erben des verstorbenen Inhabers bzw. der verstorbenen Inhaberin werden daher aufgefordert, uns innert 30 Tagen eine Anmeldung zur Löschung (inkl. beglaubigter Unterschrift der Erbin oder des Erben) sowie eine Erbenbescheinigung im Original einzureichen.
Sollten wir nach Ablauf der gesetzten Frist die Anmeldung zur Löschung nicht erhalten haben, werden wir in Anwendung von Art. 153 HRegV von Amtes wegen die Löschung des Einzel-unternehmens verfügen, gegen die das kantonale Rechtsmittel ergriffen werden kann (Art. 942 OR). Gegen säumige Anmeldungspflichtige spricht das Handelsregister gegebenenfalls Ordnungsbussen aus (Art. 940 OR).

Frist: 30 Tag(e)

Anmeldestelle
Handelsregister des Kantons Luzern,
Bundesplatz 14,
6002 Luzern

SHAB: 239 vom 08.12.2021
Meldungsnummer: BH00-0000004921
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Luzern
Kantone: LU
SHAB04.05.2010
|
Nassa

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen
- Sitz neu
- Domizil neu

Nassa, bisher in Littau, CH-100.1.016.590-8, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 54 vom 17. 03. 2005, S. 8, Publ. 2751990).

Sitz neu:
Luzern.

Domizil neu:
Thorenbergmatte 2, 6014 Luzern. [Gemeindefusion per 01.01.2010].

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Nassa, Rocco, italienischer Staatsangehöriger, in Luzern, Inhaber, mit Einzelunterschrift [bisher: in Littau].

Tagebuch Nr. 3269 vom 28.04.2010
(05615782/CH10010165908)

SHAB17.03.2005
|
Nassa

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Domizil neu
- Zweck neu

Nassa, in Littau, CH-100.1.016.590-8, Ausführung von Maurer-, Plattenleger- und Gipserarbeiten, Einzelfirma (SHAB Nr. 190 vom 30. 09. 1994, S. 5413).

Domizil neu:
Thorenbergmatte 2, 6014 Littau.

Zweck neu:
Ausführung von Plattenleger- und Gipserarbeiten.

Tagebuch Nr. 1532 vom 11.03.2005
(02751990/CH10010165908)

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