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Gesellschafterin und Geschäftsführerin Einzelunterschrift 22.09.2021

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Stammdaten
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
03.10.2019
CHF 20’000
Letzte Änderung: 01.09.2022
Löschung: 01.09.2022

Sitz

Wittenbach (SG)

Zweck

Die Gesellschaft bezweckt die Führung eines Gipserbetriebes, Handel mit Baumaterialien und Waren aller Art. Die Gesellschaft kann Darlehen aufnehmen und gewähren, Garantien und andere Sicherheiten stellen, immaterielle Güter wie Lizenzen, Patente usw. sowie Wertschriften und Immobilien erwerben, verwalten, vermieten und verkaufen. Sie kann alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte tätigen, beliebig weitere Geschäftszweige angliedern, Filialen betreiben und sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder solche übernehmen. Mehr anzeigen

UID

CHE-199.841.730

CH-Nummer

CH-320.4.087.428-7

Handelsregisteramt

Kanton St. Gallen

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

1 Firma mit gleichem Domizil: Im Zentrum 3b, 9300 Wittenbach

Auskünfte
Lixt Betreibungsauszug

Betreibungsauszug

Prüfen Sie vor Vertragsabschluss den Betreibungsauszug Ihrer Interessenten.

Lixt Bonitätsauskunft

Bonitätsauskunft

Prüfen Sie die Zahlungsfähigkeit Ihrer Interessenten und Kunden.

Lixt Handelsregisterauszug

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Publikationen

Publikationen

1 - 10 von 10

SHAB01.09.2022
|
Golden Art GmbH

Löschung Golden Art GmbH

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

Golden Art GmbH, in Wittenbach, CHE-199.841.730, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 88 vom 06.05.2022, Publ. 1005467575). Nachdem die Zustimmung der Eidgenössischen Steuerverwaltung vorliegt, wird die Rechtseinheit im Handelsregister gelöscht.

SHAB: 169 vom 01.09.2022
Tagesregister: 8372 vom 29.08.2022
Meldungsnummer: HR03-1005552398
Kantone: SG

SHAB06.05.2022
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Golden Art GmbH

Mutation Golden Art GmbH

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Diverse Änderungen

Golden Art GmbH, in Wittenbach, CHE-199.841.730, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 219 vom 10.11.2021, Publ. 1005330924). Auf die durch das Handelsregisteramt gestützt auf Art. 934 Abs. 2 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV veranlassten und im Schweiz. Handelsamtsblatt Nr. BH00-0000004971, BH00-0000005010 und BH00-0000005025 publizierten Aufforderungen haben sich keine weiteren Betroffenen gemeldet. Das amtliche Verfahren zur Löschung der Rechtseinheit ist damit abgeschlossen. Sie kann mangels Zustimmung der Eidgenössischen Steuerverwaltung jedoch noch nicht gelöscht werden.

SHAB: 88 vom 06.05.2022
Tagesregister: 4283 vom 03.05.2022
Meldungsnummer: HR02-1005467575
Kantone: SG

SHAB03.02.2022
|
Golden Art GmbH

Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV Golden Art GmbH

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV

Golden Art GmbH
Im Zentrum 3b
9300 Wittenbach

Ausgangslage
  1. Nach Feststellungen des Amtes für Handelsregister und Notariate Kanton St.Gallen hat folgende Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit sowie keine verwertbaren Aktiven mehr: • Golden Art GmbH (CHE-199.841.730), in Wittenbach SG.
  2. Mit Aufforderung durch Einschreibebrief vom 05.11.2021 und SHAB-Publikation vom 08.11.2021 wurde die erwähnte Rechtseinheit  aufgefordert, innert 30 Tagen die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrecht erhalten bleiben soll.
  3. Innert der angesetzten Frist wurde weder eine Mitteilung eingereicht bzw. weder Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht noch die Auflösung bzw. die Löschung der Rechtseinheit angemeldet.
  4. Das Amt für Handelsregister und Notariate veranlasste daher eine dreimalige Publikation im SHAB mit Daten vom 10.12.2021, 13.12.2021 sowie 14.12.2021, Nrn. BH00-0000004971, BH00-0000005010, BH00-0000005025, in der weitere Betroffene innert 30 Tagen aufgefordert wurden, ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags schriftlich mitzuteilen.
  5. Nachdem innert der angesetzten Frist weitere Betroffene kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht haben, wird die Rechtseinheit im Handelsregister gelöscht.


Verfügung
1. Die Golden Art GmbH, in Wittenbach, wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen:
Golden Art GmbH, in Wittenbach, CHE-199.841.730, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 219 vom 10.11.2021, Publ. 1005330924). Auf die durch das Handelsregisteramt gestützt auf Art. 934 Abs. 2 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV veranlassten und im Schweiz. Handelsamtsblatt Nr. BH00-0000004971, BH00-0000005010 und BH00-0000005025 publizierten Aufforderungen haben sich keine weiteren Betroffenen gemeldet. Das amtliche Verfahren zur Löschung der Rechtseinheit ist damit abgeschlossen. Sie kann mangels Zustimmung der Eidgenössischen Steuerverwaltung jedoch noch nicht gelöscht werden.

Sollte zwischen dem Erlass dieser Verfügung und dem Eintrag in das Handelsregister die Löschungszustimmung der Eidgenössischen Steuerverwaltung beim Amt für Handelsregister und Notariate St.Gallen eingereicht werden, so lautet der Eintragungstext wie folgt:

Golden Art GmbH, in Wittenbach, CHE-199.841.730, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 219 vom 10.11.2021, Publ. 1005330924). Die Rechtseinheit wird in Anwendung von Art. 934 Abs. 2 OR von Amtes wegen gelöscht, weil sie keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert der angesetzten Frist geltend gemacht wurde.
3. Die Gebühren sind einstweilen uneinbringlich.

Verfügende Stelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Davidstrasse 27
9000 St. Gallen

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Kantonsgericht des Kantons St.Gallen, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, Beschwerde erhoben werden (Art. 942 OR). Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag, die Darstellung des Sachverhalts und die Begründung zu enthalten. Die Beschwerdeschrift ist zu unterzeichnen. Der angefochtene Entscheid sowie die angerufenen Beweismittel sind beizulegen. Soweit das nicht möglich ist, sind sie zu bezeichnen (Art. 64 i.V.m. Art. 48 und 50 VRP des Kantons St.Gallen (sGS 951.1)).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 09.03.2022

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

SHAB: 24 vom 03.02.2022
Meldungsnummer: BH07-0000002793
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB14.12.2021
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Golden Art GmbH

Aufforderung nach HregV 2021 Golden Art GmbH

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Golden Art GmbH
Im Zentrum 3b
9300 Wittenbach

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 OR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 OR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 17.01.2022

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

SHAB: 243 vom 14.12.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 10.12.2021, SHAB - 13.12.2021, SHAB - 14.12.2021
Meldungsnummer: BH00-0000005025
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB13.12.2021
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Golden Art GmbH

Aufforderung nach HregV 2021 Golden Art GmbH

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Golden Art GmbH
Im Zentrum 3b
9300 Wittenbach

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 OR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 OR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 17.01.2022

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

SHAB: 242 vom 13.12.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 10.12.2021, SHAB - 13.12.2021, SHAB - 14.12.2021
Meldungsnummer: BH00-0000005010
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB10.12.2021
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Golden Art GmbH

Aufforderung nach HregV 2021 Golden Art GmbH

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Golden Art GmbH
Im Zentrum 3b
9300 Wittenbach

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 OR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 OR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 17.01.2022

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

SHAB: 241 vom 10.12.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 10.12.2021, SHAB - 13.12.2021, SHAB - 14.12.2021
Meldungsnummer: BH00-0000004971
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB10.11.2021
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Golden Art GmbH

Mutation Golden Art GmbH

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen

Golden Art GmbH, in Wittenbach, CHE-199.841.730, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 184 vom 22.09.2021, Publ. 1005296549).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Poposki, Blagojce, schwedischer Staatsangehöriger, in Wittenbach, Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift, mit 15 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Gitova, Elina Svetlozarova, bulgarische Staatsangehörige, in Waldstatt, Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00 [bisher: mit 5 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00].

SHAB: 219 vom 10.11.2021
Tagesregister: 11914 vom 05.11.2021
Meldungsnummer: HR02-1005330924
Kantone: SG

SHAB08.11.2021
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Golden Art GmbH

Aufforderung nach HregV 2021 Golden Art GmbH

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Golden Art GmbH
Im Zentrum 3b
9300 Wittenbach

Aufgrund der dem Amt für Handelsregister und Notariate vorliegenden Unterlagen ist davon auszugehen, dass die aufgeführte Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 934 Abs. 2 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Löschung anzumelden oder schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrecht erhalten bleiben soll. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung eingereicht oder werden keine Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so veranlasst das Amt für Handelsregister und Notariate eine dreimalige Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in dem "weitere Betroffene", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert werden, innert 30 Tagen ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 OR). Wird innert 30 Tagen seit der letzten Publikation der Aufforderung an "weitere Betroffene" kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so löscht das Amt für Handelsregister und Notariate die Rechtseinheit im Handelsregister (Art. 934 Abs. 1 und 2 OR). Wird ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR). Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 940 OR gegen Eintragungspflichtige eine Ordnungsbusse von bis CHF 5'000 aus.

Aufgrund der dem Amt für Handelsregister und Notariate vorliegenden Unterlagen ist davon auszugehen, dass die aufgeführte Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 934 Abs. 2 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Löschung anzumelden oder schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrecht erhalten bleiben soll. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung eingereicht oder werden keine Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so veranlasst das Amt für Handelsregister und Notariate eine dreimalige Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in dem "weitere Betroffene", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert werden, innert 30 Tagen ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 OR). Wird innert 30 Tagen seit der letzten Publikation der Aufforderung an "weitere Betroffene" kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so löscht das Amt für Handelsregister und Notariate die Rechtseinheit im Handelsregister (Art. 934 Abs. 1 und 2 OR). Wird ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR). Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 940 OR gegen Eintragungspflichtige eine Ordnungsbusse von bis CHF 5'000 aus.

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 09.12.2021

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

SHAB: 217 vom 08.11.2021
Meldungsnummer: BH00-0000004385
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB22.09.2021
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Golden Art GmbH

Mutation Golden Art GmbH

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen

Golden Art GmbH, in Wittenbach, CHE-199.841.730, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 194 vom 08.10.2019, Publ. 1004732757).

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Poposki, Blagojce, schwedischer Staatsangehöriger, in Wittenbach, Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift, mit 15 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00 [bisher: Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00]; Gitova, Elina Svetlozarova, bulgarische Staatsangehörige, in Waldstatt, Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift, mit 5 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00.

SHAB: 184 vom 22.09.2021
Tagesregister: 10282 vom 17.09.2021
Meldungsnummer: HR02-1005296549
Kantone: SG

SHAB08.10.2019
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Golden Art GmbH

Neueintragung Golden Art GmbH

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Neueintragung

Golden Art GmbH, in Wittenbach, CHE-199.841.730, Im Zentrum 3b, 9300 Wittenbach, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung).

Statutendatum:
28.09.2019.

Zweck:
Die Gesellschaft bezweckt die Führung eines Gipserbetriebes, Handel mit Baumaterialien und Waren aller Art. Die Gesellschaft kann Darlehen aufnehmen und gewähren, Garantien und andere Sicherheiten stellen, immaterielle Güter wie Lizenzen, Patente usw. sowie Wertschriften und Immobilien erwerben, verwalten, vermieten und verkaufen. Sie kann alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte tätigen, beliebig weitere Geschäftszweige angliedern, Filialen betreiben und sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder solche übernehmen.

Stammkapital:
CHF 20'000.00. Nebenleistungspflichten, Vorhand-, Vorkaufs- oder Kaufsrechte gemäss näherer Umschreibung in den Statuten.

Publikationsorgan:
SHAB. Die Mitteilungen der Geschäftsführung an die Gesellschafter erfolgen schriftlich oder per E-Mail. Gemäss Erklärung der Geschäftsführung vom 28.09.2019 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision.

Eingetragene Personen:
Poposki, Blagojce, schwedischer Staatsangehöriger, in Wittenbach, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00.

Revision: Verzicht auf Revision

SHAB: 194 vom 08.10.2019
Tagesregister: 9398 vom 03.10.2019
Meldungsnummer: HR01-1004732757
Kantone: SG

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