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Stammdaten
Aktiengesellschaft
CHF 100’000
Letzte Änderung: 17.08.2007
Löschung: 17.08.2007

Sitz

Horw (LU)

Zweck

Beratung, Planung, Errichtung, Be- und Vertrieb von Industrieanlagen zur Produktion von schadstoffarmen und -freien-, aufbereit-, wiederverwend- und erneuerbaren Treibstoffen und -zellen wie, flüssiger Wasserstoff, Biotreibstoffe, Wind- und Solarenergie zum Betrieb von Kraft- und Elektrizitätsanlagen sowie Fahrzeugen jeglicher Art, in Ersatz für die Kohlenwasserstoffe Benzin, Diesel und Kerosin; Handel mit Waren aller Art; Beteiligungen; Tätigung sämtlicher Bau-, Vermietungs- und Finanzierungsgeschäfte. Mehr anzeigen

UID

CHE-101.781.702

CH-Nummer

CH-150.3.000.700-7

Handelsregisteramt

Kanton Luzern

Handelsregisterauszug

Alte Bezeichnungen

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

0 Firma mit gleichem Domizil: Stutzrain 42, 6005 Luzern (Post)

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Publikationen

Publikationen

1 - 14 von 14

SHAB17.08.2007
|
Gilosta AG in Liq.

Grund: Handelsregister (Löschungen)

Gilosta AG in Liq., in Horw, CH-150.3.000.700-7, Beratung, Planung, Errichtung, Be- und Vertrieb von Industrieanlagen zur Produktion von schadstoffarmen und -freien-, aufbereit-, wiederverwend- und erneuerbaren Treibstoffen und -zellen wie,... Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 47 vom 08. 03. 2006, S. 10, Publ. 3277788). Die Gesellschaft wird in Anwendung von Art. 89 HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die Gesellschaft keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.

Tagebuch Nr. 4259 vom 13.08.2007
(04070178/CH15030007007)

SHAB08.03.2006
|
Gilosta AG in Liq.

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen

Gilosta AG in Liq., in Horw, CH-150.3.000.700-7, Beratung, Planung, Errichtung, Be- und Vertrieb von Industrieanlagen zur Produktion von schadstoffarmen und -freien-, aufbereit-, wiederverwend- und erneuerbaren Treibstoffen und -zellen wie,... Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 151 vom 06. 08. 2004, S. 6, Publ. 2392882). Der Gemeinderat von Horw als Vormundschaftsbehörde hat mit Entscheid vom 05.01.2006 die Beistandschaft für die Gesellschaft aufgehoben. [gestrichen: Der Gemeinderat von Horw als Vormundschaftsbehörde hat mit Entscheid vom 03.06.2004 eine Beistandschaft nach Art. 393 Ziff. 4 ZGB angeordnet. Die Beistandschaft ist beschränkt gemäss Entscheid vom 03.06.2004.

Neue Adresse:
c/o Amtsvormund Charly Pichler, Dorfstrasse 13, 6031 Ebikon.].

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Pichler, Karl genannt Charly, von Hasliberg, in Alpnach, Beistand, mit Einzelunterschrift.

Tagebuch Nr. 1482 vom 02.03.2006
(03277788/CH15030007007)

SHAB05.11.2004
|
Gilosta AG in Liq.

Grund: Schuldbetreibungen
- Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung

  1. Schuldner/in:
    Gilosta AG in Liq.
    Adresse:
    Stutzrain 42
    6005 St. Niklausen
  2. Ort und Datum der Steigerung: 6048 Horw , 04.03.2005
  3. Ort und Datum der Steigerung: 10:00 , Restaurant Waldegg, Kantonsstrasse 8
  4. Steigerungsbedingungen liegen auf vom: 04.01.2005 bis 13.01.2005
    Ort: beim unterzeichneten Betreibungsamt (telefonische Voranmeldung erwünscht)
    Sonstige Angaben: Seit 04.06.2004 unter Verwaltungsbeistandschaft nach Art. 393 Ziff. 4 ZGB, Amtsvormundschaft, Herr Charly Pichler, Dorfstr. 13, 6031 Ebikon;\nDritteigentümer: Kruse Dieter, geb. 18.07.1939, deutscher Staatsangehöriger, zuletzt wohnhaft gewesen Stutzrain 42, 6005 St. Niklausen, heute unbekannten Aufenthaltes und ohne bekannte Rechtsvertretung.\nBesichtigung: Freitag, 25. Februar 2005, 14.00 bis 16.00 Uhr, nur auf telefonische\nVoranmeldung beim Betreibungsamt Horw.
  5. Eingabefrist für Forderungen: 25.11.2004
  6. Steigerungsobjekte: Grundstück Nr. 7296, GB Horw, Stockwerkeigentum, 32/1000 Miteigentum an Grdst. Nr. 2489 mit Sonderrecht am Büroraum im 1. Untergeschoss lt. Plan C im Gebäude Nr. 2253,
    Grundstück Nr. 7299, GB Horw, Stockwerkeigentum, 49/1000 Miteigentum an Grdst. Nr. 2489 mit Sonderrecht an der 2 ½-Zimmerwohnung im Erdgeschoss lt. Plan D im Gebäude Nr. 2253,
    Grundstück Nr. 50027, GB Horw, 1/37 Miteigentum an Grdst. Nr. 2853, Benützungsrecht an Autoeinstellplatz Nr. 18,
    Stammgrundstück Nr. 2489, GB Horw, Grundstücksart: Baurecht als selbständiges und dauerndes Recht, befristet bis: 16. Juli 2085.
    Stammgrundstück Nr. 2853, GB Horw, Grundstücksart: Baurecht als selbständiges und dauerndes Recht, befristet bis: 16. Juli 2085.
    Schatzungen Grundstück Nr. 7296:
    Katasterschatzung CHF 176'200.00
    Betreibungsamtliche Schatzung CHF 175'000.00
    Schatzungen Grundstück Nr. 7299:
    Katasterschatzung CHF 199'800.00
    Betreibungsamtliche Schatzung CHF 210'000.00
    Schatzungen Grundstück Nr. 50027:
    Katasterschatzung CHF 23'900.00
    Betreibungsamtliche Schatzung CHF 30'000.00
    Die Grundpfandverwertung wird durch die Grundpfandgläubigerin im 1. Rang verlangt.
  7. Bemerkung: Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983, (in Kraft seit 01. Januar 1985), sowie auf die Verordnung vom 01. Oktober 1984 und deren Äderung vom 10. September 1997 (in Kraft seit 01. Oktober 1997) aufmerksam gemacht.

    Betreibungsamt Horw
    6048 Horw
(02531812)
SHAB08.10.2004
|
Gilosta AG in Liquidation

Grund: Schuldbetreibungen
- Verschiedenes

  1. Schuldner/in:
    Gilosta AG in Liquidation
    Adresse:
    Stutzrain 42
    6005 St. Niklausen
  2. Bemerkung: Mitteilung Schätzungsurkunde
    Betreibung Nr. 2023629
    Gilosta AG in Liq., seit 04.06.2004 unter Verwaltungsbeistandschaft nach Art. 393 Ziff. 4 ZGB, Amtsvormundschaft, Herr Charly Pichler, Dorfstr. 13, 6031 Ebikon;
    Dritteigentümer: Kruse Dieter, geb. 18.07.1939, deutscher Staatsangehöriger, zuletzt wohnhaft gewesen Stutzrain 42, 6005 St. Niklausen, heute unbekannten Aufenthaltes und ohne bekannte Rechtsvertretung, wird durch diese Publikation die Schätzungsurkunde für folgendes Grundstück mitgeteilt:
    Mitteilung Schätzungsurkunde in Betr. Nr. 2023629.
    Grundstück Nr. 7296, Grundbuch Horw, Stockwerkeigentum, 32/1000 Miteigentum an Grundstück Nr. 2489 mit Sonderrecht am Büroraum im 1. Untergeschoss lt. Plan C im Gebäude Nr. 2253.
    Stammgrundstück Nr. 2489, Grundbuch Horw, Grundstücksart: selbständiges und dauerndes Recht.
    Katasterschatzung CHF 176'200.-
    Betreibungsamtliche Schatzung CHF 175'000.-
    Der erweiterte Schatzungsbericht kann während 10 Tagen beim Betreibungsamt Horw eingesehen und abgeholt werden.
    Die vorliegende Bewertung kann angefochten werden und beim Amtsgerichtspräsidenten III von Luzern-Land, 6010 Kriens, als Aufsichtsbehörde, gegen Sicherstellung der Kosten, eine Neuschätzung verlangt werden. Hiezu wird eine 10-tägige Frist eingeräumt.

    Betreibungsamt Horw
    6048 Horw
(02483740)
SHAB06.08.2004
|
Gilosta AG in Liq.

Grund: Schuldbetreibungen
- Verschiedenes

  1. Schuldner/in:
    Gilosta AG in Liq.
    Adresse:
    Stutzrain 42
    6005 St. Niklausen
  2. Bemerkung: Mitteilung des Verwertungsbegehrens
    Betreibung Nr. 2023629
    Dem Dritteigentümer, Kruse Dieter, geb. 18.07.1939, deutscher Staatsangehöriger, zuletzt wohnhaft gewesen Stutzrain 42, 6005 St. Niklausen, heute unbekannten Aufenthaltes und ohne bekannte Rechtsvertretung, wird durch diese Publikation mitgeteilt, dass die Gläubigerin Luzerner Kantonalbank, 6002 Luzern, mit Begehren vom 01.04.2004 die Verwertung des Grundstückes Nr. 7296, Grundbuch Horw, Stutzrain 42, 6005 St. Niklausen, verlangt und hiefür Kostenvorschuss geleistet hat.
    (Schuldnerin; Gilosta AG in Liq., Stutzrain 42, 6005 St. Niklausen, seit 04.06.2004 unter Verwaltungsbeistandschaft nach Art. 393 Ziff. 4 ZGB).
    Weitere Erläuterungen:
    1. Macht der Schuldner glaubhaft, dass er die Schuld ratenweise tilgen kann, und verpflichtet er sich zu regelmässigen und angemessenen Abschlagszahlungen an das Betreibungsamt, so kann der Betreibungsbeamte nach Erhalt der ersten Rate die Verwertung um höchstens zwölf Monate, bei Betreibungen für Forderungen der ersten Klasse um höchstens sechs Monate hinausschieben. Der Aufschub fällt ohne weiteres dahin, wenn eine Abschlagszahlung nicht rechtzeitig geleistet wird.
    2. Wird das Gesuch um Bewilligung von Teilzahlungen erst gestellt, wenn die Steigerung schon ausgekündigt oder andere Verwertungsmassnahmen getroffen worden sind, so kann ihm nur entsprochen werden, wenn alle durch deren Anordnung und Widerruf verursachten Kosten neben der Teilzahlung sofort bezahlt werden.
    Die Aufgabe der Steigerungspublikation erfolgt am 30.08.2004, sofern sich die Schuldnerin oder der Dritteigentümer bis dahin nicht über die Befriedigung der Gläubigerin ausgewiesen hat. Es wird auf die gesetzlichen Publikationen im Schweizerischen Handelsamtsblatt und im Luzerner Kantonsblatt verwiesen.

    Betreibungsamt Horw
    6048 Horw
(02392520)
SHAB06.08.2004
|
Gilosta AG in Liq.

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen

Gilosta AG in Liq., in Horw, CH-150.3.000.700-7, Beratung, Planung, Errichtung, Be- und Vertrieb von Industrieanlagen zur Produktion von schadstoffarmen und -freien-, aufbereit-, wiederverwend- und erneuerbaren Treibstoffen und -zellen wie,... Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 142 vom 26. 07. 2004, S. 7, Publ. 2377852).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Kruse, Dieter, deutscher Staatsangehöriger, in Willich (D), Direktor, mit Einzelunterschrift.

Tagebuch Nr. 3598 vom 02.08.2004
(02392882/CH15030007007)

SHAB26.07.2004
|
Gilosta AG in Liq.

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen
- Domizil neu

Gilosta AG in Liq., in Horw, CH-150.3.000.700-7, Beratung, Planung, Errichtung, Be- und Vertrieb von Industrieanlagen zur Produktion von schadstoffarmen und -freien-, aufbereit-, wiederverwend- und erneuerbaren Treibstoffen und -zellen wie,... Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 89 vom 12. 05. 2003, S. 9, Publ. 985134). Der Gemeinderat von Horw als Vormundschaftsbehörde hat mit Entscheid vom 03.06.2004 eine Beistandschaft nach Art. 393 Ziff. 4 ZGB angeordnet. Die Beistandschaft ist beschränkt gemäss Entscheid vom 03.06.2004.

Neue Adresse:
c/o Amtsvormund Charly Pichler, Dorfstrasse 13, 6031 Ebikon.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Pichler, Karl genannt Charly, von Hasliberg, in Alpnach, Beistand, mit Einzelunterschrift.

Tagebuch Nr. 3430 vom 20.07.2004
(02377852/CH15030007007)

SHAB05.03.2004
|
Gilosta AG in Liquidation

Grund: Schuldbetreibungen
- Verschiedenes

  1. Schuldner/in:
    Gilosta AG in Liquidation
    Adresse:
    Stutzrain 42, Gde. Horw
    6005 St. Niklausen
  2. Bemerkung: Zahlungsbefehl für die Betreibung auf Verwertung eines Grundpfandes
    Betreibung Nr. 2040229
    Gläubigerin: Stockwerkeigentümergemeinschaft Stutzrain 42, Stutzrain 42, 6005 St. Niklausen
    Gläubigervertreterin: Kaufmann Irène lic. iur., Rechtsanwältin und Notarin, Guggistr. 7, 6005 Luzern
    Forderung 1: CHF 11'343.95 nebst Zins zu 5 % von CHF 705.65 seit 28.09.2001, von CHF 5'498.30 seit 01.01.2002, von CHF 1'285.00 seit 01.07.2002, von CHF 1'285.00 seit 01.10.2002, von CHF 1'285.00 seit 01.01.2003, von CHF 1'285.00 seit 01.04.2003.
    Forderung 2: CHF 8'845.90 nebst Zins zu 5 % von CHF 1'437.00 seit 28.09.2001, von CHF 4'499.90 seit 01.01.2002, von CHF 971.00 seit 01.07.2002, von CHF 969.00 seit 01.10.2002, von CHF 969.00 seit 01.01.2003.
    Kosten Zahlungsbefehl: CHF 100.00.
    Forderungsurkunde und deren Datum, Grund der Forderung: Ausstehende Beiträge an die gemeinschaftlichen Kosten der Liegenschaft Stutzrain 42, 6005 St. Niklausen.
    Pfandgegenstand/allfälliger Dritteigentümer des Pfandes: Stockwerkeigentum Grundstück Nr. 7299,
    Grundbuch Horw, Stutzrain 42, Gde. Horw, 6005 St. Niklausen, betreffend Forderung 1.
    Stockwerkeigentum Grundstück Nr. 7296, Grundbuch Horw, Stutzrain 42, Gde. Horw,
    6005 St. Niklausen, betreffend Forderung 2, wobei dieses im Eigentum von Dieter Kruse,
    Siemensring 66-68, D-47877 Willich, steht.
    Der Schuldner wird hiermit aufgefordert, den Gläubiger innert sechs Monaten seit Veröffentlichung dieses Zahlungsbefehls für die angegebenen Forderungen samt Betreibungs- und Publikationskosten zu befriedigen.
    Will der Schuldner, der Dritteigentümer oder, falls das verpfändete Grundstück als Familienwohnung dient (Art. 169 ZGB), der Ehegatte des Schuldners oder des Dritten die Forderung oder einen Teil derselben, das Recht, sie auf dem Betreibungsweg geltend zu machen, oder das Pfandrecht insgesamt oder teilweise bestreiten, so hat er dies binnen zehn Tagen seit Veröffentlichung dieses Zahlungsbefehls dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Wird das Pfandrecht nur teilweise bestritten, so sind die Gegenstände, an denen das Pfandrecht oder jener Teil der Forderung, für den das Pfandrecht bestritten ist, genau anzugeben, ansonst das Pfandrecht insgesamt als bestritten gilt.
    Besteht zwischen dem Schuldner und seinem Ehegatten Gütergemeinschaft (Art. 221 ff. ZGB), so ist dies dem Betreibungsamt mitzuteilen, damit auch dem Ehegatten ein Zahlungsbefehl und die übrigen Betreibungsurkunden zugestellt werden können. Auch der Ehegatte kann Rechtsvorschlag erheben.
    Steht der Schuldner unter Güterverbindung oder Gütergemeinschaft gemäss den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches in der Verfassung von 1907 (vgl. Art. 9e und 10/10a Schlusstitel ZGB), so wird dem Ehegatten nur auf Verlangen des Gläubigers ein Zahlungsbefehl zugestellt. Auch der Ehegatte kann in diesem Fall Rechtsvorschlag erheben.
    Sollte der Schuldner diesem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Verwertung des Pfandgegenstands verlangen.

    Betreibungsamt Horw
    6048 Horw
(02151822)
SHAB12.09.2003
|
Gilosta AG in Liq.

Grund: Schuldbetreibungen
- Zahlungsbefehle

    Hinweis: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner diesem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen.

  1. Schuldner/in:
    Gilosta AG in Liq.
    Adresse:
    Stutzrain 42
    6005 St. Niklausen (Gemeinde Horw)
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 2023629
  3. Gläubiger: Luzerner Kantonalbank
    6002 Luzern
  4. Bemerkung: Zahlungsbefehl für die Betreibung auf Verwertung eines Grundpfandes
    (Ausfertigung für den Dritteigentümer, Art. 66 SchKG)
    Forderung: CHF 199'173.35 nebst Zins zu 5% seit 30.11.2002, CHF 113'300.- nebst Zins zu 5,5% seit 30.11.2002, CHF 27'098.70 nebst Zins zu 6,25% seit 30.11.2002 auf CHF 26'910.-, CHF 400.-
    Rechtsöffnungskosten, CHF 400.- Parteientschädigung.
    Kosten Zahlungsbefehl: CHF 300.-
    Grund der Forderung: Kapital und Zinsen auf den gekündigten Darlehen Nr. 07-07-400132-01 und 07-07-40013-10 gemäss Abrechnung vom 05.11.2002.
    Pfandgegenstand/allfälliger Dritteigentümer des Pfandes: Grundstück Nr. 7296, Grundbuch Horw, Stutzrain 42, 6005 St. Niklausen.
    Dritteigentümer: Kruse Dieter, geb. 18.07.1939, deutscher Staatsangehöriger, zuletzt wohnhaft gewesen Stutzrain 42, 6005 St. Niklausen, jetzt unbekannten Aufenthaltes.
    Der Schuldner wird hiermit aufgefordert, den Gläubiger innert sechs Monaten seit Veröffentlichung dieses Zahlungsbefehls für die angegebenen Forderungen samt Betreibungs- und Publikationskosten zu befriedigen.
    Will der Schuldner, der Dritteigentümer oder, falls das verpfändete Grundstück als Familienwohnung dient (Art. 169 ZGB), der Ehegatte des Schuldners oder des Dritten die Forderung oder einen Teil derselben, das Recht, sie auf dem Betreibungsweg geltend zu machen, oder das Pfandrecht insgesamt oder teilweise bestreiten, so hat er dies binnen zehn Tagen seit Veröffentlichung dieses Zahlungsbefehls dem unterzeichneten Betreibungsamt müdnlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben).
    Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Wird das Pfandrecht nur teilweise bestritten, so sind die Gegenstände an denen das Pfandrecht oder jener Teil der Forderung, für den das Pfandrecht bestritten ist, genau anzugeben, ansonst das Pfandrecht insgesamt als bestritten gilt.
    Besteht zwischen dem Schuldner und seinem Ehegatten Gütergemeinschaft (Art. 221 ff. ZGB), so ist dies dem Betreibungsamt mitzuteilen, damit auch dem Ehegatten ein Zahlungsbefehl und die übrigen Betreibungsurkunden zugestellt werden können. Auch der Ehegatte kann Rechtsvorschlag erheben. Steht der Schuldner unter Güterverbindung oder Gütergemeinschaft gemäss den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches in der Verfassung von 1907 (vgl. Art. 9e und 10/10a Schlusstitel ZGB), so wird dem Ehegatten nur auf Verlangen des Gläubigers ein Zahlungsbefehl zugestellt. Auch der Ehegatte kann in diesem Fall Rechtsvorschlag erheben.
    Sollte der Schuldner diesem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Verwertung des Pfandgegenstands verlangen.

    Betreibungsamt Horw
    6048 Horw
(01167886)
SHAB12.05.2003
|
Gilosta AG in Liq.

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Auflösung Liquidation

Gilosta AG, in Horw, Beratung, Planung, Errichtung, Be- und Vertrieb von Industrieanlagen zur Produktion von schadstoffarmen und -freien-, aufbereit-, wiederverwend- und erneuerbaren Treibstoffen und -zellen wie,... Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 70 vom 11. 04. 2003, S. 7, Publ. 946586).

Firma neu:
Gilosta AG in Liq.. Der Amtsgerichtspräsident III von Luzern-Land hat mit Entscheid vom 08.04.2003 die Gesellschaft in Anwendung von Art. 1 ZGB in Verbindung mit Art. 625 Abs. 2 OR aufgelöst, da keine Revisionsstelle eingesetzt werden konnte.

Tagebuch Nr. 2206 vom 06.05.2003
(00985134/CH15030007007)

SHAB11.04.2003
|
Gilosta AG

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen

Gilosta AG, in Horw, Beratung, Planung, Errichtung, Be- und Vertrieb von Industrieanlagen zur Produktion von schadstoffarmen und -freien-, aufbereit-, wiederverwend- und erneuerbaren Treibstoffen und -zellen wie,... Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 231 vom 28. 11. 2002, S. 10, Publ. 747560).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Steiger, Hans, von Büron und Emmen, in Horw, Mitglied, mit Einzelunterschrift.

Tagebuch Nr. 1753 vom 07.04.2003
(00946586/CH15030007007)

SHAB28.11.2002
|
Gilosta AG

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen

Gilosta AG, in Horw, Beratung, Planung, Errichtung, Be- und Vertrieb von Industrieanlagen zur Produktion von schadstoffarmen und -freien-, aufbereit-, wiederverwend- und erneuerbaren Treibstoffen und -zellen wie,... Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 142 vom 25. 07. 2002, S. 11, Publ. 576726).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
A & G Revisions AG, in Hergiswil NW, Revisionsstelle.

Tagebuch Nr. 5232 vom 22.11.2002
(00747560/CH15030007007)

SHAB25.07.2002
|
Gilosta AG

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Firma neu
- Eingetragene Personen
- Sitz neu
- Domizil neu

United Fuel AG, bisher in Meggen, Beratung, Planung, Errichtung, Be- und Vertrieb von Industrieanlagen zur Produktion von schadstoffarmen und -freien-, aufbereit-, wiederverwend- und erneuerbaren Treibstoffen und -zellen wie,... Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 86 vom 06. 05. 2002, S. 8, Publ. 457926).

Statutenänderung:
5. 07. 2002.

Firma neu:
Gilosta AG.

Sitz neu:
Horw.

Domizil neu:
Stutzrain 42, Post 6005 Luzern.

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Rothenbühler, Dr. iur. Peter, von Lützelflüh, in Arni AG, Mitglied, mit Einzelunterschrift.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Steiger, Hans, von Büron und Emmen, in Horw, Mitglied, mit Einzelunterschrift.

Tagebuch Nr. 3493 vom 19.07.2002
(00576726/CH15030007007)

SHAB06.05.2002
|
United Fuel AG

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Zweck neu

United Fuel AG, in Meggen, Beratung, Planung, Errichtung, Be- und Vertrieb von Industrieanlagen zur Produktion von schadstoffarmen und -freien, aufbereit-, wiederverwend- und erneuerbaren Treibstoffen und -zellen, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 152 vom 09. 08. 2001, S. 6111).

Statutenänderung:
26. 04. 2002.

Zweck neu:
Beratung, Planung, Errichtung, Be- und Vertrieb von Industrieanlagen zur Produktion von schadstoffarmen und -freien-, aufbereit-, wiederverwend- und erneuerbaren Treibstoffen und -zellen wie, flüssiger Wasserstoff, Biotreibstoffe, Wind- und Solarenergie zum Betrieb von Kraft- und Elektrizitätsanlagen sowie Fahrzeugen jeglicher Art, in Ersatz für die Kohlenwasserstoffe Benzin, Diesel und Kerosin; Handel mit Waren aller Art; Beteiligungen; Tätigung sämtlicher Bau-, Vermietungs- und Finanzierungsgeschäfte.

Tagebuch Nr. 2099 vom 30.04.2002
(00457926/CH15030007007)

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