Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Inhaberin Einzelunterschrift 12.03.1979
Stammdaten
Einzelunternehmen
Letzte Änderung: 21.09.2021
Löschung: 21.09.2021

Sitz

Urnäsch (AR)

Zweck

Handel mit und Fabrikation von Sennenbekleidung sowie Handel mit Textilien und Schuhen. Mehr anzeigen

UID

CHE-107.073.064

CH-Nummer

CH-300.1.011.743-9

Handelsregisteramt

Kanton Appenzell Ausserrhoden

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

0 Firma mit gleichem Domizil: Schwägalpstrasse 4, 9107 Urnäsch

Auskünfte
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Publikationen

Publikationen

1 - 5 von 5

SHAB21.09.2021
|
Frau Wwe. Frieda Del Negro-Frehner Nachfolgerin Frieda Del Negro

Löschung Frau Wwe. Frieda Del Negro-Frehner Nachfolgerin Frieda Del Negro

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

Frau Wwe. Frieda Del Negro-Frehner Nachfolgerin Frieda Del Negro, in Urnäsch, CHE-107.073.064, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 64 vom 04.04.2002, S.2, Publ. 411594).

Löschungsgrund:
Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 934a OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

SHAB: 183 vom 21.09.2021
Tagesregister: 2003 vom 16.09.2021
Meldungsnummer: HR03-1005295638
Kantone: AR

SHAB01.06.2021
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Frau Wwe. Frieda Del Negro-Frehner Nachfolgerin Frieda Del Negro

Aufforderung nach HregV 2021 Frau Wwe. Frieda Del Negro-Frehner Nachfolgerin Frieda Del Negro

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Frau Wwe. Frieda Del Negro-Frehner Nachfolgerin Frieda Del Negro
Schwägalpstrasse 4
9107 Urnäsch

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne gültiges Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls löscht das Handelsregisteramt des Einzelunternehmen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Inhaberin verstorben). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Löschung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung, Änderung oder Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung von Amtes wegen.

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne gültiges Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls löscht das Handelsregisteramt des Einzelunternehmen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Inhaberin verstorben). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Löschung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung, Änderung oder Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung von Amtes wegen.

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 01.07.2021

Anmeldestelle
Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden
Regierungsgebäude
Obstmarkt 3
9102 Herisau

SHAB: 103 vom 01.06.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 28.05.2021, SHAB - 31.05.2021, SHAB - 01.06.2021
Meldungsnummer: BH00-0000002072
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Kantone: AR
SHAB31.05.2021
|
Frau Wwe. Frieda Del Negro-Frehner Nachfolgerin Frieda Del Negro

Aufforderung nach HregV 2021 Frau Wwe. Frieda Del Negro-Frehner Nachfolgerin Frieda Del Negro

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Frau Wwe. Frieda Del Negro-Frehner Nachfolgerin Frieda Del Negro
Schwägalpstrasse 4
9107 Urnäsch

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne gültiges Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls löscht das Handelsregisteramt des Einzelunternehmen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Inhaberin verstorben). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Löschung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung, Änderung oder Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung von Amtes wegen.

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne gültiges Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls löscht das Handelsregisteramt des Einzelunternehmen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Inhaberin verstorben). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Löschung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung, Änderung oder Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung von Amtes wegen.

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 01.07.2021

Anmeldestelle
Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden
Regierungsgebäude
Obstmarkt 3
9102 Herisau

SHAB: 102 vom 31.05.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 28.05.2021, SHAB - 31.05.2021, SHAB - 01.06.2021
Meldungsnummer: BH00-0000002038
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Kantone: AR
SHAB28.05.2021
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Frau Wwe. Frieda Del Negro-Frehner Nachfolgerin Frieda Del Negro

Aufforderung nach HregV 2021 Frau Wwe. Frieda Del Negro-Frehner Nachfolgerin Frieda Del Negro

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Frau Wwe. Frieda Del Negro-Frehner Nachfolgerin Frieda Del Negro
Schwägalpstrasse 4
9107 Urnäsch

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne gültiges Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls löscht das Handelsregisteramt des Einzelunternehmen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Inhaberin verstorben). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Löschung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung, Änderung oder Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung von Amtes wegen.

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne gültiges Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls löscht das Handelsregisteramt des Einzelunternehmen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Inhaberin verstorben). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Löschung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung, Änderung oder Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung von Amtes wegen.

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 01.07.2021

Anmeldestelle
Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden
Regierungsgebäude
Obstmarkt 3
9102 Herisau

SHAB: 101 vom 28.05.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 28.05.2021, SHAB - 31.05.2021, SHAB - 01.06.2021
Meldungsnummer: BH00-0000002017
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Kantone: AR
SHAB04.04.2002
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Frau Wwe. Frieda Del Negro-Frehner Nachfolgerin Frieda Del Negro

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Domizil neu

Frau Wwe. Frieda Del Negro-Frehner Nachfolgerin Frieda Del Negro, in Urnäsch, Handel mit und Fabrikation von Sennenbekleidung usw. Einzelfirma (SHAB Nr. 59 vom 12. 03. 1979, S. 780).

Domizil neu:
Schwägalpstrasse 4, 9107 Urnäsch.

Tagebuch Nr. 327 vom 27.03.2002
(00411594/CH30010117439)

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