Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Inhaber Einzelunterschrift 05.06.2015
Stammdaten
Einzelunternehmen
02.06.2015
Letzte Änderung: 12.10.2021
Löschung: 12.10.2021

Sitz

Ottenbach (ZH)

Zweck

Erbringung von Reinigungs- und Unterhaltsarbeiten. Mehr anzeigen

UID

CHE-276.229.530

CH-Nummer

CH-020.1.070.984-8

Handelsregisteramt

Kanton Zürich

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

0 Firma mit gleichem Domizil: Salzrain 3a, 8913 Ottenbach

Auskünfte
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Publikationen

Publikationen

1 - 5 von 5

SHAB12.10.2021
|
Bio-Clean Manuzzi

Löschung Bio-Clean Manuzzi

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

Bio-Clean Manuzzi, in Ottenbach, CHE-276.229.530, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 106 vom 05.06.2015, S.0, Publ. 2189565). Das Einzelunternehmen ist infolge Geschäftsaufgabe erloschen.

SHAB: 198 vom 12.10.2021
Tagesregister: 42578 vom 07.10.2021
Meldungsnummer: HR03-1005310119
Kantone: ZH

SHAB27.05.2021
|
Bio-Clean Manuzzi

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Bio-Clean Manuzzi

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Bio-Clean Manuzzi
Salzrain 3a
8913 Ottenbach

Die oben aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 28.06.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 100 vom 27.05.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 25.05.2021, SHAB - 26.05.2021, SHAB - 27.05.2021
Meldungsnummer: BH05-0000005836
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB26.05.2021
|
Bio-Clean Manuzzi

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Bio-Clean Manuzzi

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Bio-Clean Manuzzi
Salzrain 3a
8913 Ottenbach

Die oben aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 28.06.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 99 vom 26.05.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 25.05.2021, SHAB - 26.05.2021, SHAB - 27.05.2021
Meldungsnummer: BH05-0000005786
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB25.05.2021
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Bio-Clean Manuzzi

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Bio-Clean Manuzzi

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Bio-Clean Manuzzi
Salzrain 3a
8913 Ottenbach

Die oben aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 28.06.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 98 vom 25.05.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 25.05.2021, SHAB - 26.05.2021, SHAB - 27.05.2021
Meldungsnummer: BH05-0000005733
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB05.06.2015
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Bio-Clean Manuzzi

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

Bio-Clean Manuzzi, in Ottenbach, CHE-276.229.530, Salzrain 3a, 8913 Ottenbach, Einzelunternehmen (Neueintragung).

Zweck:
Erbringung von Reinigungs- und Unterhaltsarbeiten..

Eingetragene Personen:
Manuzzi, Claudio, von Glarus Süd, in Ottenbach, Inhaber, mit Einzelunterschrift.

Tagesregister-Nr. 19244 vom 02.06.2015 / CH02010709848 / 02189565

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