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Stammdaten
Aktiengesellschaft
CHF 50’000
Letzte Änderung: 28.06.2016
Löschung: 28.06.2016

Sitz

Dällikon (ZH)

Zweck

Zweck der Gesellschaft ist die Durchführung von Bauprojekten und die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Generalunternehmung, die Ausführung sämtlicher Gipser- & Fassadenarbeiten, den Handel mit Waren aller Art und Beratungen in diesem Zusammenhang. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an anderen Unternehmungen beteiligen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Grundeigentum / Immobilien zu erwerben, zu belasten, zu veräussern und zu verwalten. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind. die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszwecks zu fördern. Mehr anzeigen

UID

CHE-106.896.092

CH-Nummer

CH-130.0.002.957-4

Handelsregisteramt

Kanton Zürich

Handelsregisterauszug

Alte Bezeichnungen

Auskünfte
Lixt Betreibungsauszug

Betreibungsauszug

Prüfen Sie vor Vertragsabschluss den Betreibungsauszug Ihrer Interessenten.

Lixt Bonitätsauskunft

Bonitätsauskunft

Prüfen Sie die Zahlungsfähigkeit Ihrer Interessenten und Kunden.

Lixt Handelsregisterauszug

Handelsregisterauszug

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Publikationen

Publikationen

1 - 20 von 27

SHAB28.06.2016
|
BIANCO BAU AG in Liquidation

Grund: Handelsregister (Löschungen)

BIANCO BAU AG in Liquidation, in Dällikon, CHE-106.896.092, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 57 vom 22.03.2016, Publ. 2737077). Nachdem kein begründeter Einspruch gegen die Löschung erhoben wurde, wird die Gesellschaft im Sinne von Art. 159 Abs. 5 lit. a HRegV von Amtes wegen gelöscht.

Tagesregister-Nr. 22226 vom 23.06.2016 / CHE-106.896.092 / 02918229

SHAB23.03.2016
|
Bianco Bau AG

Grund: Konkurse
- Einstellung des Konkursverfahrens

  1. Schuldner/in:
    Bianco Bau AG
    Adresse:
    Industriestrasse 18
    8108 Dällikon
  2. Konkurseröffnung: 12.01.2016
  3. Konkurseinstellung: 16.03.2016
  4. Frist gem. Art. 230 Abs2 SchKG: 04.04.2016
  5. Kostenvorschuss: CHF 4'800.00
  6. Hinweis: Das Konkursverfahren wird als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der obgenannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten.
Konkursamt Dielsdorf
8157 Dielsdorf

(02733365)
SHAB22.03.2016
|
BIANCO BAU AG in Liquidation

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Wiederruf Auflösung/Konkurs

BIANCO BAU AG in Liquidation, in Dällikon, CHE-106.896.092, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 27 vom 09.02.2016, Publ. 2654927). Das Konkursverfahren ist mit Urteil des Konkursrichters vom 16.03.2016 mangels Aktiven eingestellt worden.

Tagesregister-Nr. 10166 vom 17.03.2016 / CH13000029574 / 02737077

SHAB09.02.2016
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BIANCO BAU AG in Liquidation

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen

BIANCO BAU AG in Liquidation, in Dällikon, CHE-106.896.092, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 12 vom 19.01.2016, Publ. 2603801).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Bucher, Christian, von Kerns, in Mellingen, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift.

Tagesregister-Nr. 4714 vom 04.02.2016 / CH13000029574 / 02654927

SHAB19.01.2016
|
BIANCO BAU AG in Liquidation

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Auflösung Konkurs
- Firma neu

BIANCO BAU AG, in Dällikon, CHE-106.896.092, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 116 vom 19.06.2015, Publ. 2216431).

Firma neu:
BIANCO BAU AG in Liquidation. Mit Urteil vom 12.01.2016 hat der Konkursrichter des Bezirksgerichts Dielsdorf über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 12.01.2016, 10.00 Uhr, den Konkurs eröffnet; demnach ist die Gesellschaft aufgelöst.

Tagesregister-Nr. 1930 vom 14.01.2016 / CH13000029574 / 02603801

SHAB04.12.2015
|
BIANCO BAU AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Verschiedenes

  1. Schuldner/in:
    BIANCO BAU AG
    Adresse:
    Industriestrasse 18
    8108 Dällikon
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 43724
  3. Gläubiger: Gerardo Del Gaudio
    5014 Gretzenbach
  4. Vertreter: Region Zentralschweiz Gewerkschaft Unia,
    6002 Luzern
  5. Bemerkung: Da die Gläubigerin mit Begehren vom 30.11.2015 die Fortsetzung der Betreibung Nr. 43'724 für CHF 2'835.30 nebst Zins zu 5 % p.a. ab 12.10.2015 sowie CHF 148.30 Kosten des Zahlungsbefehls verlangt hat, erlässt unser Amt hiermit die KONKURSANDROHUNG gegen die Schuldnerin mit folgender Androhung:
    Da die Forderungen gemäss Zahlungsbefehl vom 02.11.2015 B-Nr. 43'724 nicht beglichen worden sind, wird dem Schuldner hiermit der Konkurs angedroht. Sollte der Schuldner die angegebenen Forderungen nebst Zins und Kosten, zuzüglich CHF 148.30 Kosten der vorliegenden Konkursandrohung, nicht innert 20 Tagen bezahlen, gerechnet ab Publikationsdatum, kann der Gläubiger beim Gericht gegen den Schuldner das Konkursbegehren stellen.
    Rechtliche Hinweise:
    a) Will der Schuldner die Zulässigkeit der Konkursbetreibung bestreiten, so hat er innerhalb von 10 Tagen bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde zu führen (Art. 17 SchKG).
    b) Der Schuldner ist berechtigt, beim Nachlassrichter einen Nachlassvertrag vorzuschlagen (Art. 173a SchKG).
Betreibungsamt Furttal ZH
8107 Buchs ZH

(02515591)
SHAB27.11.2015
|
BIANCO BAU AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Zahlungsbefehle

    Hinweis: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen.

  1. Schuldner/in:
    BIANCO BAU AG
    Adresse:
    Industriestrasse 18
    8108 Dällikon
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 44'041
  3. Gläubiger: Schweizerische Eidgenossenschaft
  4. Vertreter: Hauptabteilung Mehrwertsteuer Eidgenössische Steuerverwaltung
    3003 Bern
  5. Forderung:
    CHF 8'000.00 nebst 4,00% Zinsen seit 01.06.2015
    Zusätzliche Kosten: Kosten des Zahlungsbefehls + Zustellkosten

    Forderungsgrund: Provisorische Mehrwertsteuer (Art. 86 MWSTG)
    für die Zeit vom 01.01.2015 bis 31.03.2015, EA930381
Betreibungsamt Furttal ZH
8107 Buchs ZH

(02494835)
SHAB13.11.2015
|
BIANCO BAU AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Zahlungsbefehle

    Hinweis: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen.

  1. Schuldner/in:
    BIANCO BAU AG
    Adresse:
    Industriestrasse 18
    8108 Dällikon
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 43'806
  3. Gläubiger: Schweizerische Eidgenossenschaft
  4. Vertreter: Hauptabteilung Mehrwertsteuer Eidgenössische Steuerverwaltung
    3003 Bern
  5. Forderung:
    CHF 6'000.00 nebst 4,00% Zinsen seit 01.03.2015
    Zusätzliche Kosten: Kosten des Zahlungsbefehls + Zustellkosten

    Forderungsgrund: Provisorische Mehrwertsteuer (Art. 86 MwStG) für die Zeit vom
    01.10.2014 bis 31.12.2014, EA930380
Betreibungsamt Furttal ZH
8107 Buchs ZH

(02471455)
SHAB06.11.2015
|
BIANCO BAU AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Zahlungsbefehle

    Hinweis: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen.

  1. Schuldner/in:
    BIANCO BAU AG
    Adresse:
    Industriestrasse 18
    8108 Dällikon
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 43'724
  3. Gläubiger: Gerardo DelGaudio
    5014 Gretzenbach
  4. Vertreter: Regionalsekretariat Zentralschweiz Gewerkschaft Unia
    6002 Luzern
  5. Forderung:
    CHF 2'835.30 nebst 5,00% Zinsen seit 12.10.2015
    Zusätzliche Kosten: Kosten des Zahlungsbefehls + Zustellkosten

    Forderungsgrund: Forderung aus Arbeitsverhältnis gemäss Urteil vom 24. September 2015 Bezirksgericht Dielsdorf
Betreibungsamt Furttal ZH
8107 Buchs ZH

(02463157)
SHAB30.10.2015
|
BIANCO BAU AG vertr. d. Bucher Christian, Lugano

Grund: Schuldbetreibungen
- Pfändungsanzeigen und -urkunden

    Hinweis: Der Schuldner hat sich bei Straffolge (Art. 169 StGB) jeder vom Betreibungsbeamten nicht bewilligten Verfügung über die Vermögenswerte zu enthalten (Art. 96 SchKG).

  1. Schuldner/in:
    BIANCO BAU AG\nvertr. d. Bucher Christian, Lugano
    Adresse:
    Industriestrasse 18
    8108 Dällikon
  2. Gläubiger: Ausgleichskasse Sozialversicherungsanstalt des Kt. Zürich
    8087 Zürich
  3. Bemerkung: Christian Bucher als Vertreter der Schuldnerin wird hiermit angezeigt, dass der Pfändungsvollzug in dieser Betreibung am Montag, 02. November 2015 um 09:00 Uhr morgens im Betreibungsamt Furttal, Badenerstrasse 1, 8107 Buchs ZH stattfindet.
    Christian Bucher wird ausdrücklich auf seine gesetzliche Pflicht in Art. 91 Absatz 1 Ziffer 1 SchKG aufmerksam gemacht, wonach er am Pfändungsvollzug persönlich teilzunehmen hat, sich aber durch eine gehörig bevollmächtigte und instruierte Person vertreten lassen kann. Dabei haben Sie die letzte abgeschlossene Jahresrechnung der Schuldnerin sowie ein aktuelles Inventarverzeichnis oder ein anderweitiger Nachweis allfällig vorhandener Aktiven dem Amt vorzulegen. Sie werden ausdrücklich auf die Straffolge gemäss Art. 166 StGB (Unterlassung der Buchführung) sowie auf Art. 325 StGB (Ordnungswidrige Führung der Geschäftsbücher) aufmerksam gemacht, sollte keine Buchhaltung geführt werden bzw. geführt worden sein.
    Nach den Abklärungen unseres Amtes sind keinerlei verwertbare Vermögenswerte mehr vorhanden, so dass unser Amt sich gezwungen sehen wird, dem Gläubiger einen definitiven Verlustschein gemäss Art. 115 Absatz 1 SchKG (leere Pfändungsurkunde) auszustellen, sollten Sie weder am Pfändungsvollzug teilnehmen, noch sich dabei vertreten lassen oder die geforderten Unterlagen nicht vorlegen. In diesem Fall ist unser Amt auch verpflichtet, gegen die Organe der Schuldnerin Strafanzeige wegen Unterlassung der Buchführung (Art. 166 StGB) zu erstatten.
Betreibungsamt Furttal ZH
8107 Buchs ZH

(02451013)
SHAB30.10.2015
|
BIANCO BAU AG vertr. d. Bucher Christian, Lugano

Grund: Schuldbetreibungen
- Pfändungsanzeigen und -urkunden

    Hinweis: Der Schuldner hat sich bei Straffolge (Art. 169 StGB) jeder vom Betreibungsbeamten nicht bewilligten Verfügung über die Vermögenswerte zu enthalten (Art. 96 SchKG).

  1. Schuldner/in:
    BIANCO BAU AG\nvertr. d. Bucher Christian, Lugano
    Adresse:
    Industriestrasse 18
    8108 Dällikon
  2. Gläubiger: Schweizerische Eidgenossenschaft
  3. Vertreter: Eidgenössische Steuerverwaltung, Hauptabteilung MWST
    3003 Bern
  4. Bemerkung: Christian Bucher als Vertreter der Schuldnerin wird hiermit angezeigt, dass der Pfändungsvollzug in dieser Betreibung am Montag, 02. November 2015 um 09:00 Uhr morgens im Betreibungsamt Furttal, Badenerstrasse 1, 8107 Buchs ZH stattfindet.
    Christian Bucher wird ausdrücklich auf seine gesetzliche Pflicht in Art. 91 Absatz 1 Ziffer 1 SchKG aufmerksam gemacht, wonach er am Pfändungsvollzug persönlich teilzunehmen hat, sich aber durch eine gehörig bevollmächtigte und instruierte Person vertreten lassen kann. Dabei haben Sie die letzte abgeschlossene Jahresrechnung der Schuldnerin sowie ein aktuelles Inventarverzeichnis oder ein anderweitiger Nachweis allfällig vorhandener Aktiven dem Amt vorzulegen. Sie werden ausdrücklich auf die Straffolge gemäss Art. 166 StGB (Unterlassung der Buchführung) sowie auf Art. 325 StGB (Ordnungswidrige Führung der Geschäftsbücher) aufmerksam gemacht, sollte keine Buchhaltung geführt werden bzw. geführt worden sein.
    Nach den Abklärungen unseres Amtes sind keinerlei verwertbare Vermögenswerte mehr vorhanden, so dass unser Amt sich gezwungen sehen wird, dem Gläubiger einen definitiven Verlustschein gemäss Art. 115 Absatz 1 SchKG (leere Pfändungsurkunde) auszustellen, sollten Sie weder am Pfändungsvollzug teilnehmen, noch sich dabei vertreten lassen oder die geforderten Unterlagen nicht vorlegen. In diesem Fall ist unser Amt auch verpflichtet, gegen die Organe der Schuldnerin Strafanzeige wegen Unterlassung der Buchführung (Art. 166 StGB) zu erstatten.
Betreibungsamt Furttal ZH
8107 Buchs ZH

(02451009)
SHAB30.10.2015
|
BIANCO BAU AG vertr. d. Bucher Christian, Lugano

Grund: Schuldbetreibungen
- Pfändungsanzeigen und -urkunden

    Hinweis: Der Schuldner hat sich bei Straffolge (Art. 169 StGB) jeder vom Betreibungsbeamten nicht bewilligten Verfügung über die Vermögenswerte zu enthalten (Art. 96 SchKG).

  1. Schuldner/in:
    BIANCO BAU AG\nvertr. d. Bucher Christian, Lugano
    Adresse:
    Industriestrasse 18
    8108 Dällikon
  2. Gläubiger: Schweizerische Eidgenossenschaft
  3. Vertreter: Eidgenössische Steuerverwaltung, Hauptabteilung MWST
    3003 Bern
  4. Bemerkung: Christian Bucher als Vertreter der Schuldnerin wird hiermit angezeigt, dass der Pfändungsvollzug in dieser Betreibung am Montag, 02. November 2015 um 09:00 Uhr morgens im Betreibungsamt Furttal, Badenerstrasse 1, 8107 Buchs ZH stattfindet.
    Christian Bucher wird ausdrücklich auf seine gesetzliche Pflicht in Art. 91 Absatz 1 Ziffer 1 SchKG aufmerksam gemacht, wonach er am Pfändungsvollzug persönlich teilzunehmen hat, sich aber durch eine gehörig bevollmächtigte und instruierte Person vertreten lassen kann. Dabei haben Sie die letzte abgeschlossene Jahresrechnung der Schuldnerin sowie ein aktuelles Inventarverzeichnis oder ein anderweitiger Nachweis allfällig vorhandener Aktiven dem Amt vorzulegen. Sie werden ausdrücklich auf die Straffolge gemäss Art. 166 StGB (Unterlassung der Buchführung) sowie auf Art. 325 StGB (Ordnungswidrige Führung der Geschäftsbücher) aufmerksam gemacht, sollte keine Buchhaltung geführt werden bzw. geführt worden sein.
    Nach den Abklärungen unseres Amtes sind keinerlei verwertbare Vermögenswerte mehr vorhanden, so dass unser Amt sich gezwungen sehen wird, dem Gläubiger einen definitiven Verlustschein gemäss Art. 115 Absatz 1 SchKG (leere Pfändungsurkunde) auszustellen, sollten Sie weder am Pfändungsvollzug teilnehmen, noch sich dabei vertreten lassen oder die geforderten Unterlagen nicht vorlegen. In diesem Fall ist unser Amt auch verpflichtet, gegen die Organe der Schuldnerin Strafanzeige wegen Unterlassung der Buchführung (Art. 166 StGB) zu erstatten.
Betreibungsamt Furttal ZH
8107 Buchs ZH

(02448173)
SHAB23.10.2015
|
BIANCO BAU AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Verschiedenes

  1. Schuldner/in:
    BIANCO BAU AG
    Adresse:
    Industriestrasse 18
    8108 Dällikon
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 41'957
  3. Gläubiger: Zweigstelle Deutschland Stiftung Auffangeinrichtung BVG
    8003 Zürich
  4. Bemerkung: Da die Gläubigerin mit Begehren vom 13.07.2015 die Fortsetzung der Betreibung Nr. 41'957 für CHF 40'442.15 nebst Zins zu 5 % p.a. ab 04.06.2015, CHF 100.00 Betreibungskosten, CHF 50.00 Mahnkosten sowie CHF 136.90 Kosten des Zahlungsbefehls verlangt hat, erlässt unser Amt hiermit die KONKURSANDROHUNG gegen die Schuldnerin mit folgender Androhung:
    Da die Forderungen gemäss Zahlungsbefehl vom 12.06.2015 B-Nr. 41'957 nicht beglichen worden sind, wird dem Schuldner hiermit der Konkurs angedroht. Sollte der Schuldner die angegebenen Forderungen nebst Kosten nicht innert 20 Tagen bezahlen, gerechnet ab Publikationsdatum, kann der Gläubiger beim Gericht gegen den Schuldner das Konkursbegehren stellen.
    Rechtliche Hinweise:
    a) Will der Schuldner die Zulässigkeit der Konkursbetreibung bestreiten, so hat er innerhalb von 10 Tagen bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde zu führen (Art. 17 SchKG).
    b) Der Schuldner ist berechtigt, beim Nachlassrichter einen Nachlassvertrag vorzuschlagen (Art. 173a SchKG).
Betreibungsamt Furttal ZH
8107 Buchs ZH

(02433851)
SHAB23.10.2015
|
BIANCO BAU AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Zahlungsbefehle

    Hinweis: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen.

  1. Schuldner/in:
    BIANCO BAU AG
    Adresse:
    Industriestrasse 18
    8108 Dällikon
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 43'433
  3. Gläubiger: Briner AG Winterthur
    8404 Winterthur
  4. Forderung:
    CHF 15'487.65 nebst 6,00% Zinsen seit 01.01.2015
    Zusätzliche Kosten: Kosten des Zahlungsbefehls + Zustellkosten

    Forderungsgrund: Offene Mietzinszahlungen von Januar bis September 2015 gemäss Mietvertrag vom 09. Juli 2014
Betreibungsamt Furttal ZH
8107 Buchs ZH

(02433903)
SHAB23.10.2015
|
BIANCO BAU AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Zahlungsbefehle

    Hinweis: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen.

  1. Schuldner/in:
    BIANCO BAU AG
    Adresse:
    Industriestrasse 18
    8108 Dällikon
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 43'383
  3. Gläubiger: Kanton Zürich
  4. Vertreter: Dienstabteilung Bundessteuer Kantonales Steueramt Zürich
    8090 Zürich
  5. Forderung:
    CHF 2'550.00 nebst 3,00% Zinsen seit 01.10.2015CHF 29.75
    Zusätzliche Kosten: Kosten des Zahlungsbefehls + Zustellkosten

    Forderungsgrund: Betrag der direkten Bundessteuer, Steuerjahr 2013 gemäss Zahlungsaufforderung, ordentliche Steuer (ordentliche besteuerte Kapitalgesellschaften) bzw. - rechtskräftiger Veranlagung vom 03.03.2015 CHF 2'550.00 und Verzugszins berechnet bis 30.09.2015 CHF 29.75
Betreibungsamt Furttal ZH
8107 Buchs ZH

(02433899)
SHAB23.10.2015
|
BIANCO BAU AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Zahlungsbefehle

    Hinweis: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen.

  1. Schuldner/in:
    BIANCO BAU AG
    Adresse:
    Industriestrasse 18
    8108 Dällikon
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 43'296
  3. Gläubiger: Ausgleichskasse Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich
    8087 Zürich
  4. Forderung:
    CHF 3'991.05 nebst 5,00% Zinsen seit 30.09.2015CHF 49.35 CHF 20.00
    Zusätzliche Kosten: Kosten des Zahlungsbefehls + Zustellkosten

    Forderungsgrund: Forderung verzinst, Rg-Nr. 001-LF7.739/2015/0003 vom 08.06.2015 CHF 3'991.05, Verzugszins bis 29.09.2015 CHF 49.35 und Mahngebühr vom 17.08.2015 CHF 20.00
Betreibungsamt Furttal ZH
8107 Buchs ZH

(02433895)
SHAB23.10.2015
|
BIANCO BAU AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Zahlungsbefehle

    Hinweis: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen.

  1. Schuldner/in:
    BIANCO BAU AG
    Adresse:
    Industriestrasse 18
    8108 Dällikon
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 43'032
  3. Gläubiger: Staat und Stadt Zürich
  4. Vertreter: Steueramt Zürich
    8022 Zürich
  5. Forderung:
    CHF 5'395.45 nebst 4,50% Zinsen seit 29.08.2015CHF 123.00 CHF 74.85
    Zusätzliche Kosten: Kosten des Zahlungsbefehls + Zustellkosten

    Forderungsgrund: Staats- und Gemeindesteuern 2013, Steuerbetrag gemäss Schlussrechnung vom 07.04.2015 CHF 5'395.45, Zins auf Steuernachforderung gemäss Schlussrechnung vom 07.04.2015 CHF 123.00 und bisheriger Verzugszins, berechnet bis 28.08.2015 CHF 74.85
Betreibungsamt Furttal ZH
8107 Buchs ZH

(02433889)
SHAB23.10.2015
|
BIANCO BAU AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Zahlungsbefehle

    Hinweis: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen.

  1. Schuldner/in:
    BIANCO BAU AG
    Adresse:
    Industriestrasse 18
    8108 Dällikon
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 42'944
  3. Gläubiger: Suva Wetzikon
    8620 Wetzikon ZH
  4. Forderung:
    CHF 1'981.80 nebst 6,00% Zinsen seit 26.08.2015CHF 28.40 CHF 19'017.55 nebst 6,00% Zinsen seit 26.08.2015CHF 272.60
    Zusätzliche Kosten: Kosten des Zahlungsbefehls + Zustellkosten

    Forderungsgrund: Restforderung definitive Prämien 2014, fällig 01.05.2015 CHF 1'981.80, Verzugszins von 31.05.2015 bis 25.08.2015 CHF 28.40, provisorische Prämien 2015, fällig 01.05.2015 CHF 19'017.55 und Verzugszins von 31.05.2015 bis 25.08.2015 CHF 272.60
Betreibungsamt Furttal ZH
8107 Buchs ZH

(02433881)
SHAB23.10.2015
|
BIANCO BAU AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Zahlungsbefehle

    Hinweis: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen.

  1. Schuldner/in:
    BIANCO BAU AG
    Adresse:
    Industriestrasse 18
    8108 Dällikon
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 42'850
  3. Gläubiger: Ausgleichskasse Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich
    8087 Zürich
  4. Forderung:
    CHF 40.00
    Zusätzliche Kosten: Kosten des Zahlungsbefehls + Zustellkosten

    Forderungsgrund: Rechnung vom 10.04.2015, Mahnung vom 22.06.2015
Betreibungsamt Furttal ZH
8107 Buchs ZH

(02433869)
SHAB19.06.2015
|
BIANCO BAU AG

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen

BIANCO BAU AG, in Dällikon, CHE-106.896.092, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 13 vom 21.01.2015, Publ. 1942243).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Krasniqi, Arsim, von Ingenbohl, in Rümlang, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Bucher, Christian, von Kerns, in Mellingen, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift.

Tagesregister-Nr. 21120 vom 16.06.2015 / CH13000029574 / 02216431

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