Firma | Aktionen |
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Person | Netzwerk | Funktion | Unterschrift | Seit | Bis |
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1 Firma anzeigen | Gesellschafter und Geschäftsführer | Einzelunterschrift | 09.03.2012 |
Sitz |
Bülach (ZH) |
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Zweck |
Die Gesellschaft bezweckt die Ausführung von Dienstleistungen, Beratungsaufträgen und Forschung auf dem Gebiete der Luftfahrt. Die Gesellschaft kann Immaterialgüterrechte und Immobilien erwerben, halten und verwerten. Sie kann im In-/Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, sowie alle Geschäfte tätigen, die der Förderung des Zwecks dienen.
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UID |
CHE-256.467.606 |
CH-Nummer |
CH-020.4.047.009-1 |
Handelsregisteramt |
Kanton Zürich |
Handelsregisterauszug |
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44 Firmen mit gleichem Domizil: Feldstrasse 80, 8180 Bülach
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Löschung Aeronautical Institute GmbH in Liquidation
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung
Aeronautical Institute GmbH in Liquidation, in Bülach, CHE-256.467.606, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 200 vom 14.10.2022, Publ. 1005583097). Das Konkursverfahren wurde mit Urteil des Konkursgerichts des Bezirksgerichts Bülach vom 06.04.2023 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.
SHAB: 76 vom 20.04.2023
Tagesregister: 15902 vom 17.04.2023
Meldungsnummer: HR03-1005727945
Kantone: ZH
Mutation Aeronautical Institute GmbH in Liquidation
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Liquidation, Firma neu
Aeronautical Institute GmbH, in Bülach, CHE-256.467.606, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 49 vom 09.03.2012, S.0, Publ. 6586740).
Firma neu:
Aeronautical Institute GmbH in Liquidation. Mit Urteil vom 19.08.2022 hat das Bezirksgericht Bülach die Gesellschaft aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 819 i.V.m. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR angeordnet.
SHAB: 200 vom 14.10.2022
Tagesregister: 40494 vom 11.10.2022
Meldungsnummer: HR02-1005583097
Kantone: ZH
Organisationsmangel
1. Die Gesellschaft wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
2. Das Konkursamt Bülach wird mit dem Vollzug beauftragt.
3. Die Entscheidgebühr wird festgesetzt auf Fr. 1'200.– und der Gesellschaft auferlegt.
4. [Mitteilungen].
5. Eine Berufung gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Zustellung an im Doppel und unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Berufungsschrift sind die Anträge zu stellen und zu begrün-den. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen.
Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
Organisationsmangel
1. Das Doppel der Eingabe des Handelsregisteramts des Kantons Zürich vom 20. Juni 2022 (act. 1) wird der Gesellschaft zugestellt.
2. Der Gesellschaft wird eine Frist von 20 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung angesetzt, um den rechtmässigen Zustand herzustellen.
Bei Säumnis oder unbehelflichen Einwendungen wird durch Urteil des Gerichts die Auflösung der Gesellschaft und ihre Liquidation nach den Konkursregeln angeordnet (Art. 819 OR i.V.m. Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR).
Die gesetzlichen Fristenstillstände gemäss Art. 145 Abs. 1 ZPO gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
3. Der rechtmässige Zustand kann wiederhergestellt werden, indem die Gesellschaft
- ein gültiges Domizil eintragen lässt, und
- eine Vertretung mit Wohnsitz in der Schweiz ernennt und beim Handelsregisteramt anmeldet (Art. 814 Abs. 3 OR).
4. An die Gesellschaft ergehen folgende Hinweise:
- Eine allfällige Behebung des Mangels während dieses Verfahrens ist in Zusammenarbeit mit dem Handelsregisteramt vorzunehmen. Das Gericht behandelt nur das vorliegende Verfahren.
- Bei Behebung des Mangels während des Laufs der Frist gemäss Ziff. 2 dieser Verfügung wird das Gericht durch das Handelsregisteramt informiert. Das vorliegende Verfahren ist daraufhin wegen Gegenstandslosigkeit durch Verfügung des Gerichts zu beenden.
- Erfolgt die Behebung des Mangels nach Fällung des Urteils durch das Gericht, kann es nicht von sich aus auf das Urteil zurückkommen. Der Gesellschaft steht es aber offen, beim Gericht ein Wiederherstellungsgesuch nach Art. 148 ZPO zu stellen.
- Eingaben an das Gericht haben schriftlich zu erfolgen.
Grund: Handelsregister (Neueintragungen)
Aeronautical Institute GmbH, in Bülach, CH-020.4.047.009-1, Feldstrasse 80, 8180 Bülach, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung).
Statutendatum:
07.12.2011.
Zweck:
Die Gesellschaft bezweckt die Ausführung von Dienstleistungen, Beratungsaufträgen und Forschung auf dem Gebiete der Luftfahrt. Die Gesellschaft kann Immaterialgüterrechte und Immobilien erwerben, halten und verwerten. Sie kann im In-/Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, sowie alle Geschäfte tätigen, die der Förderung des Zwecks dienen.
Stammkapital:
CHF 20'000.00. Nebenleistungspflichten, Vorhand-, Vorkaufs- oder Kaufsrechte gemäss näherer Umschreibung in den Statuten.
Publikationsorgan:
SHAB. Die Mitteilungen der Geschäftsführung an die Gesellschafter erfolgen schriftlich oder per E-Mail. Gemäss Erklärung vom 07.12.2011 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet.
Eingetragene Personen:
Martin, Frank, deutscher Staatsangehöriger, in Lenzburg, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 200 Stammanteilen zu je CHF 100.00.
Tagebuch Nr. 8335 vom 06.03.2012
(06586740/CH02040470091)
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